Und ich dachte immer, wir sind ein Rechtstaat mit einem für jedermann, der in Deutschland lebt, gültigem Grundgesetz.
„Die meisten Grundrechte besitzen für alle Menschen Gültigkeit, für Ausländer und Staatenlose wie für deutsche Staatsbürger. Man spricht auch von der Grundrechtsfähigkeit natürlicher Personen, die grundsätzlich von der Geburt bis zum Tod reicht. Einige Grundrechte sind allerdings Deutschen vorbehalten, wie z.B. das Recht auf Versammlungs-, Vereinigungs- und Berufsfreiheit sowie auf Freizügigkeit. Die Grundrechte, die auf alle Menschen bezogen sind, heißen auch Menschenrechte. Dazu gehören beispielsweise der Schutz der Menschenwürde, die Gleichheit vor dem Gesetz oder das Petitionsrecht.“