Das Landesverwaltungsamt hat im Zuge des bevorstehenden Osterwochenendes am heutigen Tage alle Landkreise und kreisfreien Städte darüber informiert, dass Bootsverleihe keine Ausnahmegenehmigungen nach § 6 3. SARS-CoV-2-EindV (3. Eindämmungsverordnung) erhalten können, um ihrem Verleihgeschäft nachzugehen, da es sich nicht um Sportbetriebe, sondern um sogenannte Vergnügungsstätten handelt. Die Ausübung des Sports als solches im privaten Bereich … weiterlesen „Bootsverleiher erhalten in Sachsen-Anhalt keine Ausnahmegenehmigung für die Ostertage“