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Statt 5000 Euro jetzt bis 10.000 Euro Streitwert: Mehr Zuständigkeiten für Amtsgerichte in Sachsen-Anhalt

Seit dem 1. Januar 2026 gilt eine bundesweite Reform der gerichtlichen Zuständigkeiten, die auch Auswirkungen auf die Justiz in Sachsen-Anhalt hat. Kern der Neuregelung ist eine deutliche Ausweitung der Zuständigkeiten der Amtsgerichte in Zivilsachen. Die Streitwertgrenze wurde von bislang 5.000 Euro auf 10.000 Euro angehoben. Damit werden künftig wieder mehr zivilrechtliche Verfahren vor den Amtsgerichten … weiterlesen „Statt 5000 Euro jetzt bis 10.000 Euro Streitwert: Mehr Zuständigkeiten für Amtsgerichte in Sachsen-Anhalt“

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