Anlässlich des ersten Jahrestages des völkerrechtswidrigen russischen Überfalls auf die Ukraine kann an den Dienstgebäuden des Landes am Freitag, den 24. Februar 2023, die Beflaggung mit
der Nationalflagge der Ukraine (Vollmast) erfolgen.
Dies teilte das Ministerium für Inneres und Sport des Landes Sachsen-Anhalt heute in einer entsprechenden Pressemitteilung mit.
Die Flaggen sind demnach von links nach rechts in folgender Reihenfolge – sofern die baulichen Anlagen vorhanden sind – zu setzen: Nationalflagge der Ukraine – Bundesflagge – Landesflagge.