Die Stadt Halle (Saale) setzt einen bedeutenden Schritt im Kinderschutz: So unterzeichneten am gestrigen Montag Katharina Brederlow, Beigeordnete für Bildung und Soziales, und Petra Paulick, Leiterin des Polizeireviers Halle (Saale), eine wegweisende Vereinbarung zum Umgang bei Fällen von Kindeswohlgefährdung. Diese Kooperation, die erstmals zwischen der Stadt und der Polizeibehörde geschlossen wurde, markiert einen Meilenstein für den ressortübergreifenden Schutz von Kindern und Jugendlichen.
Die Vereinbarung zielt darauf ab, die Kommunikation und Koordination zwischen dem Jugendamt, den Sicherheitsbehörden und der Polizei zu stärken und gleichzeitig den Schutz und die Reaktionsmöglichkeiten in Gefährdungssituationen zu verbessern. Katharina Brederlow betont die Wichtigkeit des Wissens- und Informationsaustauschs: „Das Wissen um die Möglichkeiten, Grenzen und Strategien der Partner im Umgang mit Fällen der Kindeswohlgefährdung ist eine wichtige Grundvoraussetzung für eine erfolgreiche Zusammenarbeit.“ Die Vereinbarung optimiert die bewährte Kooperation zwischen Polizei, Ordnungsamt und Jugendamt und stärkt somit den Schutz der jungen Bevölkerung.
Petra Paulick, Leiterin des Polizeireviers Halle (Saale), betont die herausragende Bedeutung des Kinderschutzes in der polizeilichen Arbeit: „Der Schutz der Rechte von Kindern und Jugendlichen genießt in der täglichen polizeilichen Arbeit einen sehr hohen Stellenwert, und diese hierzu getroffene Vereinbarung ist ein weiterer Baustein, um die Rechte von Kindern und Jugendlichen weiter zu stärken.“
Die Unterzeichnenden verpflichten sich, die Inhalte der Kooperationsvereinbarung durch regelmäßige Präventionsveranstaltungen, gemeinsame Fortbildungen und Fallkonferenzen weiterzuentwickeln. Die Überprüfung der Kooperationsvereinbarung erfolgt einmal jährlich, um sicherzustellen, dass die getroffenen Maßnahmen weiterhin den bestmöglichen Schutz für Kinder und Jugendliche gewährleisten. Diese innovative Partnerschaft verspricht eine effektive und nachhaltige Zusammenarbeit aller beteiligten Akteure im Kinderschutz.