Die Zahl der Widersprüche gegen Bürgergeldbescheide in Sachsen-Anhalt ist im Jahr 2024 im Vergleich zum Vorjahr gesunken. Nach aktuellen Daten wurden in diesem Jahr 16.400 Widersprüche eingelegt – rund 6,6 Prozent weniger als im Jahr 2023, als noch 17.600 Widersprüche registriert wurden. Gleichzeitig stieg jedoch die Zahl der Klagen gegen Entscheidungen von Jobcentern leicht an. 2024 wurden knapp 2.200 neue Klagen eingereicht, was einem Anstieg von etwa 3 Prozent im Vergleich zu den 2.100 Klagen im Vorjahr entspricht.
Rückgang der Leistungsberechtigten und der Widersprüche
Ein wesentlicher Faktor für den Rückgang der Widersprüche ist die sinkende Zahl der Leistungsberechtigten. Im Jahresdurchschnitt 2024 wurden in Sachsen-Anhalt 166.300 erwerbsfähige und nichterwerbsfähige Leistungsberechtigte betreut, was einen Rückgang von 2,5 Prozent im Vergleich zu den 170.500 im Jahr 2023 darstellt. Die Zahl der Bürgergeldbezieher nimmt also ab, was laut Markus Behrens, Vorsitzender der BA-Regionaldirektion Sachsen-Anhalt-Thüringen, mit einer stabileren Rechtslage und der insgesamt geringeren Zahl an Leistungsbeziehern zusammenhängt.
„Die Zahl der eingelegten Widersprüche nimmt seit Jahren ab, was auf die reduzierte Anzahl von Leistungsberechtigten und eine zunehmend sicherere Rechtslage zurückzuführen ist. Im Gegensatz dazu haben die Klagen nach jahrelangem Rückgang wieder leicht zugenommen, was dem bundesweiten Trend entspricht“, so Behrens.
Ursachen für Widersprüche und Klagen
Trotz des Rückgangs bei den Widersprüchen gibt es nach wie vor häufige rechtliche Auseinandersetzungen. Besonders auffällig ist, dass rund 19 Prozent der 16.400 Widersprüche im Jahr 2024 das Sachgebiet „Kosten der Unterkunft“ betreffen. Die komplexe Gesetzeslage, die von Kommune zu Kommune variierenden Leistungen und unterschiedliche Rechtsprechungen in den Bundesländern sorgen immer wieder für Rechtsunsicherheit und führen zu einer Vielzahl an Widersprüchen.
Weitere 17 Prozent der Widersprüche betreffen Bescheide zur „Aufhebung und Erstattung“. Hier geht es um Fälle, in denen das Jobcenter Leistungen nicht mehr bewilligt oder die Höhe der Leistungen ändert. Ein häufiger Grund für diese Bescheide ist die Vorauszahlung der Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts, die bei veränderten Umständen – wie etwa dem Wegfall des Leistungsanspruchs – nachträglich angepasst oder zurückgefordert werden müssen.
Im Bereich der Klagen konzentrieren sich die rechtlichen Auseinandersetzungen vor allem auf die Kosten der Unterkunft und Heizung. Mit 500 Fällen machten diese rund 21 Prozent aller Klagen aus. Auch hier handelt es sich häufig um Rechtsstreitigkeiten, die durch unterschiedliche Auslegungen und Änderungen der Vorschriften entstehen. Weitere 300 Klagen betreffen die Aufhebung und Erstattung von Leistungen, was knapp 15 Prozent der Klagen ausmacht.
Abschlussraten von Widersprüchen und Klagen
Die Bearbeitung und Entscheidung über die eingereichten Widersprüche und Klagen verläuft weiterhin in einem hohen Umfang. Im Jahr 2024 wurden insgesamt fast 17.200 Widersprüche in Sachsen-Anhalt abgeschlossen. Dabei wurden rund 1.100 Widersprüche zurückgewiesen, während in etwa 4.800 Fällen den Widersprüchen teilweise oder vollständig stattgegeben wurde. Ein häufiger Grund für die positive Entscheidung war das Nachreichen fehlender Unterlagen durch die Kunden, wodurch sich eine andere Entscheidungsmöglichkeit ergab.
Bei den Klagen wurden insgesamt 3.400 Verfahren abgeschlossen. Von diesen wurden 600 durch Vergleiche beendet, 300 Klagen wurden durch Urteil zugunsten der Kläger entschieden, und in 500 Fällen fanden die Klagen anderweitig ein Ende, etwa durch Anerkenntnis des Jobcenters.