Auch in diesem Jahr werden im Rahmen des Mikrozensus wieder rund 13 000 Privathaushalte in Sachsen-Anhalt vom Statistischen Landesamt befragt. Diese jährlich durchgeführte repräsentative Haushaltsbefragung gibt Antworten auf von Politik, Wissenschaft und Medien häufig gestellte Fragen. – Unter welchen Bedingungen leben die Menschen in Sachsen-Anhalt? Wie ist die Bildungs- und Erwerbssituation der Bevölkerung? Wie viele Familien mit Kindern oder Alleinerziehende gibt es? Wie viele Menschen haben einen Migrationshintergrund?
Der Mikrozensus liefert wichtige sozioökonomische
Strukturinformationen zur Bevölkerung.
Erstergebnissen zufolge waren 2021 in Sachsen-Anhalt 994 900
Personen erwerbstätig, was einem Anteil von rund 47 % an der
Gesamtbevölkerung (2 128 600) entsprach. Von den Erwerbstätigen
insgesamt waren 926 300 abhängig beschäftigt und 67 400
selbstständig. Bei den Beschäftigten in einem abhängigen
Arbeitsverhältnis entfiel der höchste Anteil mit 74 % auf die
Gruppe der Angestellten (687 300).
Von den 1 111 800 Haushalten waren 2021 in Sachsen-Anhalt 452 100 Einpersonenhaushalte und 659 700 Mehrpersonenhaushalte. Mit 65 % (426 800) entfiel der größte Anteil hier auf Haushalte mit 2 Personen. 278 000 Familien lebten 2021 in Sachsen-Anhalt. In 52 % (144 300) dieser Familien waren die Eltern verheiratet. In 18 % der Familien (51 100) waren die Eltern unverheiratet und in 30 % (82 600) lebte ein alleinerziehender Elternteil mit Kind(ern).
Für den überwiegenden Teil der Fragen besteht nach dem Mikrozensusgesetz eine Auskunftspflicht. Seit dem Jahr 2021 sind neben den Fragen zur europäischen Erhebung zu „Einkommen und Lebensbedingungen“ (EU-SILC) auch Fragen zur europäischen Erhebung „Private Haushalte in der Informationsgesellschaft” (IKT) als Unterstichprobe im Mikrozensus integriert. Ergänzt wird die Befragung im Jahr 2023 durch zusätzliche Fragen zur Kranken- und Rentenversicherung.
Für den Mikrozensus im Rahmen einer Stichprobe ausgewählte
Haushalte Sachsen-Anhalts erhalten Post vom Statistischen Landesamt
Sachsen-Anhalt. Mit diesen Briefen wird die Befragung überwiegend
durch ehrenamtlich tätige Erhebungsbeauftragte vor Ort angekündigt.
Diese unterstützen im Auftrag des Statistischen Landesamtes die
auch als „kleine Bevölkerungszählung“ (Mikrozensus) benannte
jährliche Haushaltsbefragung. Die Befragung durch
Erhebungsbeauftragte
kann entweder telefonisch oder persönlich durchgeführt werden. Der
Haushalt kann die Auskünfte auch online (nach Zustellung der
Zugangsdaten) erteilen, den Erhebungsbogen selbst ausfüllen und
direkt an das Statistische Landesamt Sachsen-Anhalt senden oder ein
Telefoninterview mit dem Statistischen Landesamt Sachsen-Anhalt
durchführen.
Die rund 90 für Sachsen-Anhalt tätigen Erhebungsbeauftragten sind zu strikter Verschwiegenheit und Geheimhaltung verpflichtet. Alle erhobenen Einzelangaben unterliegen nach den gesetzlichen Bestimmungen der Geheimhaltungspflicht und werden weder an Dritte weitergegeben noch veröffentlicht. Sie dienen ausschließlich der Hochrechnung zu Landes- bzw. Regionalergebnissen. Die Auskünfte werden nach Eingang der Unterlagen im Statistischen Landesamt anonymisiert. Rechtsgrundlage der Erhebung ist das vom Deutschen Bundestag am 7. Dezember 2016 beschlossene Mikrozensusgesetz (BGBl. I S.2826).
Der Mikrozensus wird bereits seit 1957 jedes Jahr bei 1,0 %
aller Haushalte im gesamten
Bundesgebiet durchgeführt. Es handelt sich um eine sogenannte
Flächenstichprobe, das heißt, es werden nach einem
statistisch-mathematischen Zufallsverfahren Straßenzüge bzw.
Gebäude ausgewählt. Die Haushalte, die in diesen „ausgelosten“
Gebäuden wohnen, werden bis zu 4-mal in 5 aufeinanderfolgenden
Jahren befragt. Nach erfolgter 4. Befragung werden diese Haushalte
durch neue Stichprobenhaushalte ersetzt.
Es werden Daten über die Bevölkerungsstruktur, die
wirtschaftliche und soziale Lage der Bevölkerung sowie über
Familien, Haushalte und den Arbeitsmarkt erhoben. Integriert in
den
Mikrozensus ist die Erhebung über den Arbeitsmarkt für alle
Mitgliedstaaten der EU. Die Informationen sind Grundlage für
gesetzliche und politische Entscheidungen. Der Mikrozensus
ist für viele Sachfragen im Bereich Privathaushalte und Familien
die einzige statistische Informationsquelle.
Die Qualität der Ergebnisse hängt dabei von der Einhaltung der
repräsentativen Auswahl ab.
Deshalb besteht für alle betreffenden Haushalte und Personen nach §
13 des Mikrozensusgesetzes in Verbindung mit § 15 des
Bundesstatistikgesetzes für den überwiegenden Teil der Fragen
Auskunftspflicht. Pflicht ist die vollständige und wahrheitsgemäße
Beantwortung der Fragen.