Die Zahl der Haushalte in Sachsen-Anhalt, die Wohngeld erhalten, ist Ende 2024 leicht gestiegen. Wie das Statistische Landesamt mitteilte, bezogen 46.550 Haushalte diese staatliche Unterstützung – das sind 195 mehr als im Vorjahr, was einem Plus von 0,4 Prozent entspricht. Der Großteil – 42.215 Haushalte – erhielt das Wohngeld als Mietzuschuss. Die übrigen 4.335 Haushalte wurden durch den sogenannten Lastenzuschuss unterstützt, der für selbst genutztes Wohneigentum gewährt wird.
Bei 45.610 dieser Haushalte – das entspricht einem Anteil von 98 Prozent – hatten alle Mitglieder Anspruch auf Wohngeld. Der durchschnittliche monatliche Anspruch in diesen sogenannten reinen Wohngeldhaushalten lag bei 230 Euro und damit unter dem Vorjahreswert von 239 Euro. Die Zahl der sogenannten Mischhaushalte, in denen Wohngeldempfängerinnen oder -empfänger mit nicht anspruchsberechtigten Personen zusammenleben, sank um 2,1 Prozent auf 940. Ihr durchschnittlicher Wohngeldanspruch betrug 206 Euro (2023: 221 Euro).
Auffällig bleibt die soziale Zusammensetzung der Empfängerinnen und Empfänger: In zwei Dritteln der reinen Wohngeldhaushalte (66,6 %) war der Haupteinkommensbeziehende im Renten- oder Pensionsalter. Diese Haushalte verfügten durchschnittlich über ein Gesamteinkommen von 960 Euro im Monat. Der entsprechende Wohngeldzuschuss lag bei rund 209 Euro.
Regional gesehen war die Landeshauptstadt Magdeburg mit 5.280 bewilligten Anträgen erneut Spitzenreiter. Im Landkreis Jerichower Land hingegen wurden mit 1.500 Fällen die wenigsten Anträge positiv beschieden.
Ein wesentlicher Grund für die hohe Zahl an Wohngeldhaushalten bleibt die Wohngeldreform „Wohngeld Plus“, die Anfang 2023 in Kraft trat. Sie erweiterte nicht nur den Kreis der Anspruchsberechtigten, sondern erhöhte auch die Höhe des Wohngelds. Neu eingeführt wurden dabei Zuschläge für Heizkosten sowie eine Klimakomponente.
Wohngeld kann von Haushalten mit geringem Einkommen beantragt werden, sofern sie nicht bereits andere staatliche Leistungen wie Bürgergeld oder Sozialhilfe beziehen. Es soll dazu beitragen, dass diese Haushalte einen angemessenen Wohnraum erhalten und nicht in die Grundsicherung abrutschen.