Gegenüber April 2022 sank der Anteil der unterhalb der Niedriglohnschwelle vergüteten Beschäftigungsverhältnisse von 23,1 % auf 18,3 % im April 2023, wie das Statistische Landesamt Sachsen-Anhalt mitteilt.
Unterhalb der Niedriglohnschwelle von 13,04 EUR/h wurden 153 000 Jobs im April 2023 vergütet. Das waren 45 000 bzw. 23,0 % weniger als im April 2022. Die Zahl der Beschäftigungsverhältnisse insgesamt sank im gleichen Zeitraum um 19 000 bzw. 2,0 %. Damit nahm die Anzahl der Jobs im Niedriglohnsektor deutlich stärker ab als die Zahl der Beschäftigungsverhältnisse insgesamt. Im Zeitraum April 2022 zu April 2023 stieg der Mindestlohn von 9,82 EUR/h auf 12,00 EUR/h, diese Verdienstentwicklung beeinflusste die Zahl der Jobs im Niedriglohnsektor.
Frauen waren mit einer Quote von 20,8 % stärker im Bereich der Niedriglohnjobs tätig als Männer mit 16,0 %.
Im Produzierenden Gewerbe lag der Anteil der Jobs im Niedriglohnbereich mit 10,5 % deutlich unter dem Anteil der im Dienstleistungssektor Beschäftigten mit 20,4 %. Im April 2023 betrug der mittlere Bruttostundenverdienst (Median) in Sachsen-Anhalt 17,24 EUR. In Relation zum Mindestlohn von 12,00 EUR ergibt sich ein Verhältnis von 69,6 %. Damit lag das mittlere Verdienstniveau über einem als existenzsichernd bezeichnetem Niveau von 60 % (Kaitz-Index).
In Deutschland sank die Quote der unterhalb der Mindestlohnschwelle Beschäftigten im Verlauf von April 2022 zu April 2023 von 19,1 % auf 16,3 %.
Basis der Berechnungen sind alle abhängigen Beschäftigungsverhältnisse der Abschnitte A bis S der WZ2008 mit Verdienstzahlung im April 2023. Nicht in die Berechnungen einbezogen wurden entsprechend der Gültigkeit des Mindestlohngesetzes Auszubildende, Praktikantinnen und Praktikanten sowie Minderjährige. Die Niedriglohnschwelle liegt bei zwei Dritteln des Medianverdienstes aller einbezogenen abhängigen Beschäftigungsverhältnisse.