Zahl der Empfänger von Hilfe zum Lebensunterhalt sinkt

19. August 2020 | Nachrichten, Soziales, Vermischtes | Keine Kommentare

 

Seit Einführung des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch (SGB XII) 2005 fiel die Zahl der Empfängerinnen und Empfänger von Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem 3. Kapitel SGB XII auf den niedrigsten Stand der zurückliegenden Jahre.

Nach Auskunft des Statistischen Landesamtes Sachsen-Anhalt erhielten demnach am Jahresende 2019 insgesamt 9331 Personen Hilfe nach dem 3. Kapitel SGB XII. Das waren fast 26 % weniger als ein Jahr zuvor, wobei insgesamt nur etwa 2 % der Hilfesuchenden keine deutsche Staatsangehörigkeit hatten.

Damit wird die Umsetzung des Bundesteilhabegesetzes spürbar. In deren Folge sind Menschen mit erheblichen Teilhabeeinschränkungen nicht mehr Teil des Fürsorgesystems der Sozialhilfe, sondern des Teilhaberechtes nach SGB IX (Eingliederungshilfe).
Erhielten 2018 noch knapp 9 000 Hilfeempfängerinnen und -empfänger ihre Existenzsicherungsleistungen in einer Einrichtung, wie z. B. Wohn- oder Pflegeheimen, so waren es am 31.12.2019 nur noch 5 812. Dies entsprach einem Anteil von 62 %.

Nicht nur die Gesamtzahl, sondern auch die Zahl der Kinder und Jugendlichen die einen Teil des täglichen Bedarfs an Nahrung, Kleidung und Unterkunft durch soziale Leistungen deckten, war im Berichtsjahr 2019 wiederholt rückläufig. Wurde 2018 für 1 235 junge Menschen der Antrag auf Unterstützung bewilligt, waren es am Jahresende 2019 nur 1 167 Personen im Alter bis unter 18 Jahren, die Hilfe zum Lebensunterhalt bezogen.

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