Wohnpark Paulusviertel: Stadtrat gegen Bebauungsplan

12. Dezember 2012 | Wirtschaft | 2 Kommentare

Für den geplanten Wohnpark Paulusviertel wird kein Bebauungsplan aufgestellt. Der Stadtrat lehnte am Mittwoch einen Antrag der Fraktionen MitBürger für Halle / Neues Forum und Grüne ab. Neben den beiden Fraktionen hat einzig noch Detlef Wend (SPD) für den Antrag gestimmt, alle anderen Räte waren dagegen. Zuvor wurde gut eine Stunde über das Thema diskutiert. Die Antragsteller wollten durch den B-Plan eine bessere Bürgerbeteiligung erreichen.

Dietmar Weihrich (Grüne) sagte, es müsse geprüft werden, ob sich das Bauvorhaben mit der städtebaulichen Eigenart verträgt. Daneben sei das gesamte Paulusviertel ein Flächendenkmal. Auch die Verkehrsproblematik solle betrachtet werden. „Wir brauchen eine umfassende Beteiligung der Öffentlichkeit“, sagte Weihrich. Frank Sänger (CDU) und Mitglied im HWG-Aufsichtsrat verweist auf ein Schreiben der Stadt, wonach grundsätzlich eine Genehmigung nach Paragraf 34 Baugesetzbuch möglich sei. Bereits vor einem Jahr seien die ersten Planungen der Bevölkerung vorgelegt worden. Bereits die Planungen hätten eine Menge Geld gekostet, so Sänger. Mit dem Bebauungsplan solle keinesfalls eine Bebauung verhindert werden, erklärt Denis Häder (MitBürger). Es sei keine Bürgerbeteiligung, wenn man den Anwohnern nur sage, was geplant sei. Ziel solle es durch den B-Plan sein, die beste Lösung für alle Beteiligten zu finden. Baudezernent Uwe Stäglin sprach den Faktor Verlässlichkeit auch für Land und Bauunternehmen an. Daneben vermisse er außerdem, welches Ziel denn der Bebauungsplan haben soll. Eine harmonische Einfügung sei kein Ziel. Die Antragssteller müssten sich schon bekennen, ob sie einen Park haben wollen. Zum Thema Verkehr erklärt Stäglin, auch die 800 Verwaltungsmitarbeiter zuvor hätten im Viertel den Parkdruck erhöht. Daneben bringe das jetzige Bauvorhaben ausreichend Parkplätze mit. Gertrud Ewert (SPD) – auch Mitglied im HWG-Aufsichtsrat – sagte, man unterstütze das Anliegen der HWG. Auch nach §34 Baugesetzbuch sei eine Bürgerbeteiligung möglich. Den Antrag der Grünen nannte sie abenteuerlich, warnt vor möglichen Schadensersatzforderungen durch erfolgte Zusicherungen beim Gebäudekauf. Ihr Fraktionskollege Detlef Wend sagte, „man kann hier zwei falsche Entscheidungen treffen.“ Ein Fehler sei, gar nicht zu bauen und das Regierungspräsidium vergammeln zu lassen. Der zweite Fehler sei, so zu bauen wie geplant. Dies sei keine anspruchsvolle Architektur. Baudezernent Stäglin wies darauf hin, dass man mit den zur Verfügung stehenden Instrumentarien nicht über das Aussehen der Gebäude entscheiden könne. Wie Oberbürgermeister Bernd Wiegand sagte, werde er beim Landesverwaltungsamt eine Empfehlung einholen, ob ein B-Plan aufgestellt wird oder nach §34 gebaut wird – also nach einem einfachen Genehmigungsverfahren. Gerry Kley (FDP) sagte man habe Verständnis dafür, dass die Bürger einbezogen werden. „Aber nicht umsonst sind ja Grundstücke mit einem unverbaubaren Blick teurer.“ Er stelle sich die Frage, was die Antragssteller mit dem B-Plan erreichen wollen. Selbst bei der Bürgerbeteiligung im Rahmen eines B-Planes könnten die Bürger nicht individuelle Wünsche durchsetzen. Der Bebauungsplan werde nichts ändern an der gegenwärtigen Situation. Man sei froh, dass sich jemand gefunden habe, das Landesverwaltungsamt zu nutzen, sagte Kley. Als Großstadt müsse man auch großstädtische Bebauung zulassen. Tom Wolter (MitBürger) wies Vorwürfe zurück, durch den B-Plan Bebauung verhindern zu wollen. Der B-Plan sei viel mehr eine demokratische Form der Beteiligung. Es gehe nicht darum, einen Park zu errichten, sondern um eine Harmonisierung. Häder warf der Verwaltung „mauern“ vor, „Sie wollen keinen B-Plan.“ Es gehe nicht darum, irgendeine Bebauung zu verhindern, sondern es gehe darum zu verhindern, „dass dort irgendwas gebaut wird, was uns über Jahre weh tun.“ OB Wiegand wies noch einmal darauf hin, dass in beiden Genehmigungsverfahren eine Bürgerbeteiligung gegeben sei. Dietmar Weihrich wirft Gerry Kley vor, sich mehrfach in der Sitzung schon im Ton vergriffen zu haben. Er war ihm vor, die Bürger, die sich um ihr Viertel sorgen, beleidigt zu haben. Daneben erklärte Weihrich, dass das Gebiet als Gemeinfläche ausgewiesen sei und deshalb eine Wohnbebauung nicht möglich sei. Daneben sei auch eine einfach Genehmigung nach §34 nicht möglich sei, weil sich das Bauvorhaben nicht in die Genehmigung einfüge. Beispielsweise seien die Traufhöhen viel höher als die der benachbarten Gebäude. „Herr Oberbürgermeister, ich muss mich sehr wundern, dass Sie als Aufsichtsratsvorsitzender der HWG eventuell einen Bebauungsplan aufstellen wollen“, sagte Gertrud Ewert. Er würde dadurch der Gesellschaft großen Schaden zufügen, das Bauvorhaben verzögern.

Weiterführender Artikel:
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