„Wir sind handlungsfähig“ – Halles Bürgermeister zur Haushaltsgenehmigung

25. Januar 2023 | Wirtschaft | Ein Kommentar

Die Stadt Halle (Saale) hat seit wenigen Tagen einen bestätigten Haushalt für das Jahr 2023. Diese Entscheidung hatte das Landesverwaltungsamt in einem Schreiben am 23. Januar der Stadt übermittelt. (HalleSpektrum berichtete)

Darin wurde der Saalestadt mitgeteilt, dass es die Haushaltssatzung 2023 mit folgenden Einschränkungen im Vergleich zu der vom Stadtrat am 21. Dezember 2022 beschlossenen Haushaltssatzung genehmigt wurde:

  • Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen (Kreditermächtigung) wird in voller Höhe genehmigt, jedoch unter der aufschiebenden Bedingung, dass bei den ungeförderten Neuvorhaben „Sanierung und Migration Leitstelle“, „Brücke zum Kanal“, „Förderschule Astrid Lindgren – A. Lamprecht-Str.“ und „Förderschule Astrid Lindgren – zweiter Standort Bethcke-Str.“ die sachliche und zeitliche Unabweisbarkeit nachgewiesen werden muss.
  • Der Höchstbetrag der Liquiditätskredite zur Sicherung der Zahlungsfähigkeit wird in Höhe von 400.000.000 Euro genehmigt (anstatt 418.000.000 Euro).
  • Weiterhin erfolgt die Genehmigung unter der Auflage, monatlich über den Stand der tatsächlichen Höhe der Liquiditätskredite zu berichten.

Im Dezember 2022 hatte der Stadtrat den Etat für das Jahr 2023 in Höhe von 863,8 Millionen Euro beschlossen (Hinweis: Das sind die Aufwendungen im Ergebnishaushalt.). Die Stadt plant Investitionen in Höhe von mehr als 139,3 Millionen Euro, beispielsweise für Kitas, Schulen, Straßen und Ingenieurbauwerke. Zum Vergleich: 2022 waren es 147,8 Millionen Euro.

Gestern nun äußerte sich auch Bürgermeister Egbert Geier zu dem Schreiben und erklärte: „Mit der Bestätigung des Haushaltes sind wir handlungsfähig, können die geplanten Gelder für Kultur, Sport, Jugendhilfe, Digitalisierung und Klimaschutz schrittweise freigeben. Die Stadt kann jetzt Fördermittel für Investitionen abrufen und wichtige Projekte wie Schul- und Turnhallensanierungen oder Straßen- und Radwegebau vorantreiben. Nicht zuletzt hat die Kommunalaufsicht unseren Personalbedarf bestätigt, den wir als sich dynamisch entwickelnde Stadt zur Bewältigung der vielfältigen Aufgaben benötigen.“

Geier betonte zudem: „Als Maßstab unseres Handelns gilt der Grundsatz der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit. Dass schließt das strategische Ziel ein, das strukturelle Defizit zu reduzieren und unsere Stadtfinanzen zukunftssicher aufzustellen. Hier sind Verwaltung und Stadtrat weiterhin gemeinsam in der Pflicht.“

Print Friendly, PDF & Email
Ein Kommentar

Kommentar schreiben