Wegen Meldeversäumnissen: mehr Sanktionen gegen Hartz IV-Empfänger in Halle

10. April 2013 | Wirtschaft | 15 Kommentare

Im vergangenen Jahr hat es in Sachsen-Anhalt einen deutlichen Anstieg von Sanktionen bei Hartz IV-Empfängen gegeben. Insgesamt wurden durch die Jobcenter 45.700 Sanktionen ausgesprochen, ein Anstieg um 5.200 gegenüber dem Jahr 2011. In Halle (Saale) wurden 7.125 Sanktionen ausgesprochen, davon 5.115 wegen Meldeversäumnissen, 1.084 wegen Weigerungen zur Erfüllung der Pflichten der Eingliederungsvereinbarung sowie 675 wegen Abbruchs eines Maßnahme. Aktuell gibt es in Halle (Saale) etwa 25.000 erwerbsfähige Leistungsberechtigte.

Die Steigerung resultiert nach Angaben der Landesarbeitsagentur ausschließlich durch mehr Sanktionen bei Meldeversäumnissen. Rund 32.500 aller Sanktionen im Land wurden im Jahr 2012 ausgesprochen, weil Hartz IV Empfänger Termine in den Jobcentern ohne wichtigen Grund nicht wahrgenommen haben. Damit erfolgten 71,1 Prozent aller Leistungsminderungen aus diesem Grund. Im Jahr 2011 wurden 26.500 Sanktionen neu ausgesprochen.

Gesunken ist dagegen die Zahl der Leistungsminderungen wegen Weigerung zur Erfüllung von Pflichten aus der Eingliederungsvereinbarung. Wurden im Jahr 2011 noch 6.500 Sanktionen ausgesprochen, sank die Zahl auf knapp 6.000 im Jahr 2012.

Im Jahr 2012 waren durchschnittlich 6.700 Frauen und Männer mit einer Sanktion belegt, das waren 3,0 Prozent aller erwerbsfähigen Leistungsberechtigten. Trotz eines Anstiegs um 0,4 Prozentpunkte liegt die Quote weiterhin unterhalb des deutschen Durchschnitts von 3,4 Prozent.

Leistungsminderungen seien zudem eine Frage von Alter und Geschlecht. So waren im Durchschnitt 4,1 Prozent der Männer aber nur 1,9 Prozent der Frauen in Sachsen-Anhalt betroffen. Jugendliche bis 25 Jahre weisen eine Sanktionsquote von 5,8 Prozent auf. Ein Grund: gerade Jugendlichen können zahlreiche Angebote unterbreitet werden, die bei Ablehnung zu Sanktionen führen.

„Sanktionen treffen nur einen sehr kleinen Teil der Leistungsberechtigten. Die meisten Kunden halten sich an die Spielregeln, wollen die Hilfebedürftigkeit überwinden und am Erwerbsleben teilhaben. Bei der rückläufigen Zahl an Leistungsberechtigten fällt der Kern der Vermittlungsverweigerer nur stärker auf“ erklärt Kay Senius, Chef der BA-Regionaldirektion Sachsen-Anhalt-Thüringen.

Pflichtverletzungen sind im Zweiten Sozialgesetzbuch geregelt (SGBII). Nach §31a SGBII führen Pflichtverletzungen in einer ersten Stufe zu einer dreimonatigen Leistungsabsenkung in Höhe von 30 Prozent des Regelbedarfs. Für Jugendliche unter 25 Jahre sieht das Gesetz bereits beim ersten Pflichtverstoß eine Leistungsabsenkung in Höhe von 100 Prozent vor. Meldeversäumnisse führen nach §32 SGBII zu einer dreimonatigen Absenkung des Regelbedarfs um 10 Prozent. Dabei bewirkt jedes Meldeversäumnis eine Absenkung um 10 Prozent.

Print Friendly, PDF & Email
15 Kommentare

Kommentar schreiben