Warnung vor betrügerischen Schreiben der „Kanzlei Schmidt und Kollegen Anwaltssozietät“

8. April 2022 | Wirtschaft | Keine Kommentare

Die gegenwärtig massenhaft auch an Verbraucher in Sachsen-Anhalt versandten Schreiben der “KS Kanzlei Schmidt und Kollegen Anwaltssozietät, RA Benjamin Kowalski, RA Michael Schmidt“ für angebliche Gewinnspiel-Anmeldungen sind identisch und als „Vorgerichtliche Mahnung“ bezeichnet. Die Empfänger werden darin aufgefordert, innerhalb kurzer Frist eine Zahlung von € 289,50 aus einem telefonisch geschlossenen Dienstleistungsvertrag mit EURO LOTTO vorzunehmen und ein entsprechendes SEPA-Lastschriftmandat zu erteilen.

Beigefügt ist ein Kündigungsformular. Angeblich sei durch eine telefonische Anmeldung und die Angabe von persönlichen Daten ein Dienstleistungsvertrag „EURO LOTTO ZENTRALE EURO JACKPOT-6/49“ zustande gekommen. Die Kanzlei droht damit, Mahnbescheid, Vollstreckungsbescheid, Zwangsvollstreckung durch Gerichtsvollzieher, Pfändung der Bezüge und weitere Schreckensszenarien einzuleiten.

Hier handelt es sich nach Auffassung der Verbraucherzentrale ganz offensichtlich um Fake-Inkasso, klarer gesagt: Versuchten Betrug! Am Sitz der angeblichen Kanzlei in der Maximilianstraße in München findet kein Postempfang statt. Damit sollen Betroffene offensichtlich davon abgehalten werden, sich schriftlich gegen die Forderung zu wehren. Ruft man die angegebene Telefonnummer an, wird darüber informiert, dass eine Mailbox aktiviert sei und man eine Nachricht hinterlassen könne. Eine Internetseite oder E-Mail-Adresse wird gar nicht erst angegeben. Konkreten Angaben zum vermeintlichen Gläubiger sind nicht vorhanden.

Betroffene Verbraucher sollten sich nicht einschüchtern lassen und die Forderung keinesfalls bezahlen. Eine Pfändung ist ohne einen rechtskräftigen Titel wie einen Vollstreckungsbescheid oder ein Gerichtsurteil nicht möglich. Eine Anzeige bei der Polizei wegen des Verdachtes des versuchten Betruges ist seitens der Verbraucherzentrale dringend anzuraten. Angeschriebene Verbraucher sollten keinesfalls auf diese Schreiben reagieren oder Zahlungen leisten. Hier wird nach Auffassung der Verbraucherzentrale ganz einfach versucht, betrügerisch abzuzocken!

Dagegen sollten berechtigte Inkassoforderungen nicht ignoriert werden oder gar im Papierkorb landen. Die Folgen könnten tatsächlich kostspielig werden, wenn ein gerichtlicher Mahnbescheid oder gar ein Vollstreckungsbescheid die Folgen sind. Die Verbraucherzentrale empfiehlt deshalb, derartige Forderungsschreiben auf ihre Richtigkeit zu prüfen.

Ein interaktiver Inkassobrief hier auf der Homepage der Verbraucherzentrale hilft Betroffenen, sich bei der Prüfung zurecht zu finden und warnt vor typischen Fallstricken.


Zur Prüfung von Inkassoschreiben berät die Verbraucherzentrale Sachsen-Anhalt derzeit online, telefonisch und in den Beratungsstellen persönlich vor Ort. Das landesweite Servicetelefon der Verbraucherzentrale ist unter (0345) 29 27 800 für Auskünfte und Terminvereinbarungen zu erreichen. Weitere Informationen erhalten Sie hier.

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