Verbraucherzentrale warnt vor „Probenheld“: statt kostenloser Proben kommen Rechnungen

1. April 2019 | Wirtschaft | Keine Kommentare

Die Verbraucherbeschwerden häufen sich, die vorgetragenen Sachverhalte sind nahezu identisch. Mit einer Online-Anmeldung auf probenheld.de – um kostenlose Produktproben zu erhalten – beginnen die Probleme von Betroffenen, mit denen sie nicht gerechnet haben. Statt kostenloser Produktproben erhalten sie Zahlungsaufforderungen für Leistungen, die sie angeblich bestellt haben sollen. Zahlen sie diese nicht, bekommen sie im weiteren Verlauf Mahnungen und Inkassoschreiben. Der Ton wir rauer, die geforderten Summen höher. Das ist kein neues Phänomen. Bereits im vergangen Jahr beklagten sich zahlreiche Verbraucher über Rechnungen für ungewollt zugesandte Nahrungsergänzungs- und Potenzmittel nach einem Besuch bei probenheld.de. Aktuell geht es allerdings um Forderungen im mittlerweile 4-stelligen Euro-Bereich für einen angeblich abgeschlossenen Dienstleistungsvertrag in Sachen „Online Dating Seitensprung“ oder der angeblichen Bestellung einer personalisierten Mastercard Gold für knapp 200 Euro.
Hier muss nach Einschätzung der Verbraucherzentral auf den Einzelfall geschaut werden. Wurden tatsächlich – neben der Registrierung bei probenheld.de – zusätzliche Verträge geschlossen?
Im sog. elektronischen Geschäftsverkehr – sprich Onlinehandel kommt ein wirksamer Vertrag nur dann zustande, wenn der Verbraucher mit seiner Bestellung ausdrücklich bestätigt, dass er sich zu einer Zahlung verpflichtet. Eine wirksame Online-Bestellung erfolgt regelmäßig nur über eine sog. Schaltfläche, die laut Gesetzgeber gut lesbar mit nichts anderem als den Worten „zahlungspflichtig bestellen“ oder mit einer entsprechenden eindeutigen Formulierung beschriftet sein muss. Natürlich hat ein Anbieter auch umfangreiche Informationspflichten zum zu verkaufenden Produkt oder der zu verkaufenden Dienstleistung. Bevor der Button angeklickt wird, sollte der Verbraucher auf jeden Fall wissen, zu welchen Konditionen – Zahlungs-, Liefer- und Leistungsbedingungen, Vertragslaufzeiten, Kündigungsfristen etc. – er hier eine Zahlungspflicht eingeht.

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