Verbraucherschutz untersucht Fleischfabriken in Sachsen-Anhalt: Mehrere Verstöße gegen das Arbeitszeitgesetz festgestellt

26. September 2022 | Wirtschaft | Keine Kommentare

Schon vor dem sprunghaften Anstieg von Corona-Infektionen in deutschen Schlachthöfen und Zerlegebetrieben im Jahr 2020 stand der teilweise unzureichende Arbeitsschutz und die dadurch verursachte hohe Anzahl von Arbeitsunfällen in der Fleischindustrie in der öffentlichen Kritik.

Auch in Sachsen-Anhalt sind die Arbeitsbedingungen in der Fleischindustrie immer wieder Anlass für Negativschlagzeilen und Tätigwerden der Arbeitsschutzverwaltung gewesen.

Mit dem Ziel, die Arbeitsbedingungen in der Fleischwirtschaft zu verbessern, wurden im Jahr 2021 insgesamt 21 Unternehmen der Fleischindustrie im Rahmen einer Schwerpunktprüfung durch das
Landesamt für Verbraucherschutz kontrolliert. In allen Betrieben wurde die Einhaltung des Arbeitszeitgesetzes und in 20 Unternehmen die Geeignetheit der Arbeitsschutzorganisation überprüft.

Im Ergebnis wurde in 14 von 20 revidierten Betrieben die Arbeitsschutzorganisation als geeignet, in fünf Betrieben als teilweise und in einem Betrieb als nicht geeignet eingestuft. Die festgestellten Mängel betrafen u.a. die Aktualität und Vollständigkeit der Gefährdungsbeurteilungen.

Im Rahmen der Überprüfung der arbeitszeitrechtlichen Regelungen wurden in 14 Betrieben verschiedene Verstöße gegen das Arbeitszeitgesetz ermittelt. Am häufigsten kam es zu einer
Überschreitung der gesetzlich zulässigen werktäglichen Arbeitszeit von 10 Stunden. Es wurden insgesamt sechs Bußgeldverfahren eingeleitet.

Darüber hinaus wurde festgestellt, dass durch die Regelungen des Gesetzes zur Sicherung von Arbeitnehmerrechten in der Fleischindustrie und dem damit verbundenen Verbot des Einsatzes von Fremdpersonal in der Schlachtung, der Zerlegung und der Fleischverarbeitung die Anzahl der gebundenen Werkvertragsfirmen von 18 auf 5 (die im Bereich Reinigung, Logistik und Technik tätig sind) zurückgegangen ist und ca. 2080 Beschäftigte im Rahmen von befristeten und unbefristeten Arbeitsverträgen in die Hauptbetriebe übernommen
wurden.

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