Unternehmen müssen Entsorgung von Verpackungen nachweisen

11. April 2017 | Wirtschaft | Keine Kommentare

Alle Unternehmen, die pro Jahr mehr als 80 Tonnen Glas, 50 Tonnen Papier und Pappe oder 30 Tonnen Leichtverpackungen in Verkehr bringen, müssen die sachgerechte Entsorgung für 2016 nachweisen. Die Industrie- und Handelskammer Halle-Dessau (IHK) weist darauf hin, dass laut Verpackungsverordnung eine entsprechende sogenannte Vollständigkeitserklärung (VE) für das vergangene Jahr spätestens bis zum 1. Mai 2017 bei der IHK hinterlegt werden muss. Der Fristverstoß kann von der Umweltbehörde mit Geldbußen geahndet werden. Die Vollständigkeitserklärungen sind über ein Online-Portal – das sogenannte VE-Register (www.ihk-ve-register.de) – einzustellen.

(alle.de/ps)

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