Tarifverträge müssen für alle gelten!

26. Juni 2017 | Wirtschaft | 3 Kommentare

Mit Beginn der Frühschicht werden in Leipzig die Amazon Beschäftigten erneut zum Streik aufgerufen. Ver.di plant den Streik bis zum Ende der Spätschicht. Die Streikenden bleiben heute vor dem Amazon Betrieb in der Amazon Straße.

 Am Samstagvormittag wurde kurzfristig zum Streik aufgerufen. „150 KollegInnen haben sich an dem Streik beteiligt. Bei der reduzierten Beschäftigtenzahl wegen Urlaub und Krankheit ist die dies eine ganz gute Beteiligung gewesen“, so ver.di Streikleiter Thomas Schneider.

„Zum Tarifvertrag gibt es keine Alternative“, so ver.di Fachbereichsleiter für den Handel Jörg Lauenroth-Mago. „Ein Unternehmen wie Amazon kann nur so erfolgreich sein, weil es eine hervorragende Infrastruktur von gut ausgebauten Straßen bis hin zu guten Datenleitungen gibt. Das wird wie selbstverständlich von dem Unternehmen genutzt. Doch beim Umgang mit den Beschäftigten werden Selbstverständlichkeiten, wie faire Bezahlung, tariflich ausgehandelte Löhne und Gehälter, tariflich geregelte Arbeitszeiten und respektvoller Umgang nicht verwirklicht. Interessenvertretungen wie Gewerkschaften werden nicht akzeptiert, das werden wir nicht hinnehmen, deswegen werden wir immer wieder zum Streik aufrufen“, so ver.di Fachbereichsleiter Jörg Lauenroth-Mago.

 „Tarifverträge müssen für alle gelten. Deswegen fordern wir die Arbeitgeber und die Politik auf, die Tarifverträge des Einzel- und Versandhandels für allgemeinverbindlich zu erklären. Arbeit hat seinen Wert und muss entsprechend bezahlt werden“, so Lauenroth-Mago

 „1.033 Euro Weihnachtsgeld, 1.096 Euro Urlaubsgeld, eine 38 Stundenwoche und 6 Wochen Urlaub sind in der Branche üblich. Das wollen wir auch für die Beschäftigten bei Amazon durchsetzen“, so Lauenroth-Mago abschließend.

Amazon verweigert die Aufnahme von Tarifverhandlungen. Der Online-Händler hat aber auf Grund der Streiks in den letzten drei Jahren die Gehälter und Löhne immer wieder etwas erhöht, zuletzt im September 2016. Amazon zahlt kein Urlaubsgeld und gewährt nur 28 Arbeitstage Urlaub.

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