Sparkassen-Chef Fox: „Sparkassen-Kunden werden auch nach dem heutigen Urteil des OLG Naumburg weiter auf ihr Geld warten müssen“

8. Februar 2023 | Wirtschaft | Keine Kommentare

Die Saalesparkasse sieht dem für heute 12 Uhr angesetzten Verkündungstermin des OLG Naumburg im Rahmen der
Musterfeststellungsklage des Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) mit Gelassenheit entgegen.

Die Saalesparkasse begrüßt, dass mit dem heute zu erwartenden Urteil des OLG Naumburg mehr Klarheit zur nachträglichen Zinsberechnung bei Prämiensparverträgen eintritt. Der Vorstandsvorsitzende Dr. Jürgen Fox sagt dazu: „Das heutige Urteil wird ein Stück Rechtssicherheit schaffen, führt allerdings mit hoher Wahrscheinlichkeit noch nicht zu einer abschließenden
Klärung möglicher Ansprüche von Verbrauchern.

„Nach der Zustellung des Urteils werden wir die Entscheidungsgründe genau prüfen und in Ruhe entscheiden, wie wir weiter verfahren werden.“ Die Entscheidung des OLG zur Heranziehung eines bestimmten Referenzzinssatzes bei der Nachberechnung von Zinsen bei
Prämiensparverträgen ist nach wie vor anfechtbar. Das bedeutet, dass die Möglichkeit offensteht, den Bundesgerichtshof (BGH) binnen der
Revisionsfrist anzurufen.  Hierzu Dr. Jürgen Fox weiter: „Leider müssten in einem solchen Fall die berechtigten Verbraucher noch länger auf Zahlungen warten.“

Rechtssicherheit für die Nachrechnung der betroffenen Verträge würde damit voraussichtlich nicht vor einer abschließenden Entscheidung des BGH eintreten. Eine solche Entscheidung des BGH dürfte dann nicht vor Ende dieses Jahres, eher erst 2024 zu erwarten sein..

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