Sonntagsöffnungszeiten: Handelskammern wollen Vorschriften lockern und präsentieren Rechtsgutachten.

14. Juli 2017 | Wirtschaft | 5 Kommentare

Der gesetzliche Rahmen für Sonntagsöffnungen sollte weiter gefasst werden als bisher. Dies ist natürliches Bestreben  der Industrie- und Handelskammern des Landes, die ein entsprechendes Gutachten beauftragt haben.  In dem Rechtsgutachten,  das der Düsseldorfer Staatsrechtslehrer Prof. Dr. Johannes Dietlein für die Landesarbeitsgemeinschaftder Industrie- und Handelskammern in Sachsen-Anhalt (LAG) und siebenweitere Landesverbände von Industrie- und Handelskammern (IHKn) erstellt hat, kommt zu einem solchen Ergebnis . Bisher ist ein verkaufsoffener Sonntag nur bei einem konkreten Anlass oder einer zwingendenVorgabe, etwa einem Fest oder Markt, erlaubt. Das Gutachten kommt dagegen zu demSchluss, dass damit die gesetzgeberischen Gestaltungsmöglichkeiten keineswegs ausgeschöpftsind. Ein legitimer Grund für weitergehende Ladenöffnungen an Sonn- undFeiertagen könne beispielsweise auch ein Gemeinwohl – wie die Stärkung der Innenstädte unddes dortigen Einzelhandels vor allem mit Blick auf den sich verschärfenden Wettbewerbzwischen dem stationären und dem Onlinehandel – sein.„Es geht uns nicht darum, den Sonntagsschutz in Frage zu stellen“, betont Antje Bauer, Geschäftsführerin Starthilfe und Unternehmensförderung der IHK Halle-Dessau. „Wir wollen vielmehr erreichen, dass es zukünftig wieder einfacher zu einer rechtssicheren Genehmigungkommen muss: Dieses Gutachten soll den Kommunen in ihrer Genehmigungspraxis helfen.“Susanne Eva Dörrwand, Geschäftsführerin Handel, Dienstleistungen und Unternehmensförderungder IHK Magdeburg, ergänzt: „Vor allem kann dann zukünftig auch rechtssichersonntags geöffnet werden. Davon profitieren nicht nur der Handel und die Innenstädte, sondern auch die Bürger.“ Beide IHKn werden kommunale Entscheidungsträger im Rahmen einer gemeinsamen Informationsveranstaltung und in Einzelgesprächen über die Ergebnisse des Rechtsgutachtens in Kenntnis setzen und mögliche neue Interpretationsmöglichkeiten des bestehenden Gesetzes diskutieren. Die Handelsausschüsse der IHKn in Magdeburg und Halle (Saale) werden auf ihrer gemeinsamen Sitzung Ende August die Notwendigkeit prüfen, ein neues Ladenschlussgesetzfür Sachsen-Anhalt zu erarbeiten. Hintergrund: Die Arbeitsruhe an Sonn- und Feiertagen ist durch das Grundgesetz als „Regelfall“ geschützt, so dass auch der Handel normalerweise nicht öffnen darf. Vier Mal im Jahr kann davon aus besonderem Anlass eine Ausnahme gemacht werden. So sieht es die aktuelle Gesetzeslage in vielen Bundesländern – auch in Sachsen-Anhalt – vor.  Allerdings stellen die Gerichte zunehmend höhere Anforderungen an den Anlassbezug. Vielfach sind daher Initiativen für Ladenöffnungen an Sonntagen in der jüngeren Vergangenheit gescheitert. Vor diesem Hintergrund war es Ziel des Rechtsgutachtens, die grundgesetzlichen Anforderungen an die Rechtfertigung von Ladenöffnungen näher zu beleuchten. Der Autor des Gutachtens, Prof. Dr. Johannes Dietlein, hat an der Heinrich-Heine-Universität inDüsseldorf den Lehrstuhl für Öffentliches Recht und Verwaltungslehre inne. Die Landesarbeitsgemeinschaft der beiden Industrie- und Handelskammern in Sachsen-Anhalt(LAG) besteht seit 1997 und vertritt die Interessen von über 110.000 Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft in Sachsen-Anhalt. Die Landesarbeitsgemeinschaft führt Umfragenunter ihren Mitgliedsunternehmen durch, erarbeitet fachliche Stellungnahmen und vertritt dasGesamtinteresse der Unternehmen gegenüber Politik, Verwaltung und Öffentlichkeit.

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