Corona – Selbsttest bei Fußpflegern und Friseuren möglich

28. April 2021 | Wirtschaft | Keine Kommentare

Nach der Bundesnotbremse müssen Kunden bei Friseuren und Fußpflegern einen negativen Coronatest, der nicht älter als 24 Stunden ist, vorweisen. Laut der Mitteldeutschen Zeitung vom 28. April 2021 stellt das
Bundesgesundheitsministerium klar: Kunden können sich mit einem zertifizierten Selbsttest, der vor Ort beim Friseur oder Fußpfleger gemacht wurde, testen. Dazu sagt Dirk Neumann, Hauptgeschäftsführer der
Handwerkskammer Halle:

„Wir sind froh, dass es nun eine Klarstellung gab, denn die Regelung ließ viele Interpretationen zu. Bei vielen Friseuren und Fußpfleger wurden in den letzten Tagen reihenweise Termine abgesagt, da durch die neue
Testregelung viel Verwirrung gestiftet wurde. Wir hoffen, dass die Möglichkeit, Selbsttests vor Ort zu machen, mehr Vertrauen schafft. Zugleich ist es immer noch unverständlich, warum Kosmetiker, die hohe Hygienestandards einhalten, nicht komplett arbeiten dürfen.“

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