Scheinselbständigkeit: Geldstrafe gegen Chefs der Halloren-Fabrik
29. Januar 2014 | Wirtschaft | 8 KommentareDer Prozess gegen die beiden Chefs der Halloren-Schokoladenfabrik aus Halle ist am Mittwoch vom Amtsgericht gegen eine Geldauflage von 45.000 Euro beziehungsweise von 60.000 Euro eingestellt worden.
Die Chefs sollen zunächst als verantwortliche Geschäftsführer der Halloren Schokoladenfabrik GmbH und später als Vorstandsmitglieder der Halloren Schokoladenfabrik AG laut Anklage “sogenannte Co-Packer als vorgeblich Selbständige beschäftigt haben.” Die 71 Betroffenen hätten von Januar 2005 bis Dezember 2008 Akkordlohn, über Stückzahlen oder eine Stundenvergütung von 7,50 Euro/Stunde abgerechnet, “obwohl diese von der Sache und der Gestaltung der Verträge her wie abhängig Beschäftigte ihre Arbeitsleistung erbracht hätten und deshalb die Abführung von Sozialversicherungsbeiträgen erforderlich gewesen sei.”
Durch das Vorgehen der Fabrik sollen den verschiedenen Krankenkassen und Rentenversicherern Sozialversicherungsbeiträge von insgesamt 155.466,82 Euro nicht zugeflossen sein. Der den Beschäftigten vorenthaltene Arbeitnehmerbeitrag habe 64.720,77 Euro betragen.
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Ich meinte eher die Nachzahlungen an die geprellten „Mitarbeiter“
Die IHK ist doch viel zu sehr damit beschäftigt, den gesetzwidrigen Fortbau der A143 zu fordern. Da haben die gar keine Zeit mehr, sich um Belange von Arbeitgebern und Arbeitnehmern zu kümmern.
Geldauflagen werden meist zur Abkürzung des Verfahrens gezahlt.
Wenn sie als Schadenersatz gelten, dann sind sie steuerlich absetzbar. Das ist hier nicht der Fall. Einstellung gegen Geldauflage hat aber auch seine Vorteile:
Die Unschuldsvermutung gilt fort: Auch wenn der Beschuldigte eine Geldauflage erfüllt, gilt er als unschuldig, weil er eben nicht als schuldig verurteilt wurde.
Es gibt auch keine Eintragung im Bundes- oder Verkehrszentralregister. Nach Erfüllung der Auflage ist die Geschichte in aller Regel endgültig erledigt. Billiger ist es meist auch noch.
@schulze: Das man die den Krankenkassen vorenthaltenen Sozialbeiträge nachzahlt ist doch Grundbestandteil des Verfahrens. Was denkst du denn, wer geklagt hat?
@Adiop
Im Artikel steht etwas von Geldstrafe und Geldauflage. Was war es nun eigentlich?
IHK sollte mal dafür sorgen, daß die abhängig Beschäftigten anständige Stundenlöhne erhalten… aber entweder ist denen das zu banal, oder zu dumm… hauptsache, die eigene Kasse stimmt, oder wird halt so stimmig gemacht… aber das zahlen die zwei Schurken doch aus der Portokasse… hofffentlich gibt es noch entsprechende Nachforderungen der Betroffenen.
Bußgelder und Strafen sind steuerlich nicht absetzbar.
Ob die Geldstrafe von der Steuer abgesetzt wird?
So werden die Sozialkassen betrogen.
Wo bleiben die Proteste der IHK,die wundern sich doch immer, warum die Beiträge zu den Sozialkassen nicht gesenkt werden können. Jetzt wissen sie es!