Scheinselbständigkeit: Geldstrafe gegen Chefs der Halloren-Fabrik

29. Januar 2014 | Wirtschaft | 8 Kommentare

Der Prozess gegen die beiden Chefs der Halloren-Schokoladenfabrik aus Halle ist am Mittwoch vom Amtsgericht gegen eine Geldauflage von 45.000 Euro beziehungsweise von 60.000 Euro eingestellt worden.

Die Chefs sollen zunächst als verantwortliche Geschäftsführer der Halloren Schokoladenfabrik GmbH und später als Vorstandsmitglieder der Halloren Schokoladenfabrik AG laut Anklage “sogenannte Co-Packer als vorgeblich Selbständige beschäftigt haben.” Die 71 Betroffenen hätten von Januar 2005 bis Dezember 2008 Akkordlohn, über Stückzahlen oder eine Stundenvergütung von 7,50 Euro/Stunde abgerechnet, “obwohl diese von der Sache und der Gestaltung der Verträge her wie abhängig Beschäftigte ihre Arbeitsleistung erbracht hätten und deshalb die Abführung von Sozialversicherungsbeiträgen erforderlich gewesen sei.”
Durch das Vorgehen der Fabrik sollen den verschiedenen Krankenkassen und Rentenversicherern Sozialversicherungsbeiträge von insgesamt 155.466,82 Euro nicht zugeflossen sein. Der den Beschäftigten vorenthaltene Arbeitnehmerbeitrag habe 64.720,77 Euro betragen.

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