NGG rät Beschäftigten in Halle zum Urlaubsgeld-Check

7. Juni 2022 | Wirtschaft | Keine Kommentare

Nach fast zweieinhalb Jahren Pandemie steht für viele Menschen die erste längere Auszeit an. Ein zusätzliches Urlaubsgeld ist da natürlich hochwillkommen. Beschäftigte aus Halle sollten sich deshalb jetzt darüber informieren, ob sie die Sonderzahlung zur Jahresmitte bekommen. Dazu rät jedenfalls die Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG).

„Es gibt zwar keinen gesetzlichen Anspruch auf das Urlaubsgeld, doch in vielen Branchen – wie etwa der Ernährungsindustrie oder dem Bäckerhandwerk – ist die Extra-Zahlung klar tariflich geregelt!“, erklärte NGG-Geschäftsführer Jörg Most. hierzu.

In Halle (Saale) arbeiten nach Angaben der Arbeitsagentur aktuell rund 4.500 Menschen im Lebensmittel- und Gastgewerbe. Nach NGG-Angaben beläuft sich die Sonderzahlung in der sachsen-anhaltinischen Ernährungswirtschaft meist auf rund 200 Euro.

„Wer Nahrungsmittel herstellt oder Getränke abfüllt, macht nicht nur in Corona-Zeiten einen systemrelevanten Job. Für viele Beschäftigte in der Ernährungsindustrie sind Schichtarbeit und Überstunden an der Tagesordnung. Aber es ist wichtig, auch mal eine Pause zu machen und das Urlaubsgeld zur Erholung zu nutzen.“, betonte Most.

Laut einer neuen Untersuchung der Hans-Böckler-Stiftung haben Beschäftigte, die nach Tarifvertrag arbeiten, beim Urlaubsgeld deutlich bessere Karten. 74 Prozent von ihnen erhalten aktuell die Sonderzahlung. In Betrieben ohne Tarifbindung sind es lediglich 36 Prozent. Das Urlaubsgeld wird meist mit der Lohnabrechnung für Juni oder Juli überwiesen. Auch bei der Höhe der Extra-Zahlung sind Tarif-Beschäftigte meist im Vorteil – genauso wie bei der Zahl der Urlaubstage.

„Gerade wegen der hohen Inflation ist es wichtig, sich jetzt über das Urlaubsgeld im eigenen Betrieb zu informieren.“, so Most weiter. Der Chef der NGG-Region Leipzig-Halle-Dessau appelliert besonders an Azubis, Teilzeit- und Minijobber, einen „Urlaubsgeld-Check“ zu machen. „Wenn den Vollzeitkräften in der Firma die Sonderzahlung zusteht, dann gilt das auch für Beschäftigte mit weniger Wochenstunden. Sie bekommen das Urlaubsgeld je nach Arbeitszeit anteilig gezahlt.“ Wer leer ausgehe, solle sich an die Gewerkschaft oder den Betriebsrat wenden.

Most machte abschließend noch auf einen weiteren Punkt aufmerksam: „Laut Bundesurlaubsgesetz haben Beschäftigte Anspruch auf zwei Wochen Urlaub am Stück im Jahr. Diese wichtige Auszeit vom Job sollte sich niemand nehmen lassen – gerade nach fast zweieinhalb Jahren Pandemie, in denen vielen eine echte Erholung gefehlt hat.“

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