Neustadt-Centrum: Diesen offenen Rechtsbruch lehnen wir klar ab

18. Dezember 2017 | Wirtschaft | Ein Kommentar

Die gerichtlich untersagte Sonntagsöffnung am gestrigen 17. Dez. des Neustadt-Centrums hat jetzt auch die Landespolitik erreicht.

„Diesen offenen Rechtsbruch lehnen wir klar ab. Das Ladenöffnungszeitengesetz dient dem Arbeitnehmerschutz. Er darf nicht aus Profitinteressen unterlaufen werden“, stellt Cornelia Lüddemann, arbeitsmarktpolitische Sprecherin der Landtagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen fest.

Vier verkaufsoffene Sonn- und Feiertage im Jahr werden durch das Ladenöffnungszeitengesetz in Sachsen-Anhalt ermöglicht. „Ich denke, dass ist ein guter Kompromiss, um den Interessen der Wirtschaft und der Konsumenten sowie der Verkäuferinnen und Verkäufer gerecht zu werden.“

Die Allianz für den freien Sonntag von Gewerkschaften und Kirchen in Sachsen-Anhalt hat vergangene Woche ihre Broschüre „30 Abgeordnete für den freien Sonntag“ vorgestellt. „Der jetzige Rechtsbruch des Einkaufszentrums zeigt deutlich, wie wichtig diese Allianz ist. In der Broschüre betonnen alle Grünen Landtagsabgeordneten, wie bedeutsam ein Ruhetag ist, der alle gemeinsam haben. Denn der freie Sonntag ermöglicht gemeinsame Aktivitäten mit der Familie sowie bürgerschaftliches und politisches Engagement“, stellt Lüddemann klar.

Lüddemann ärgert sich über die Aussage des Center-Managers Hans-Jörg Kleinow, die Sonntagsöffnung als „Zivilcourage“ zu verstehen. „Zivilcourage wendet sich gegen Unrecht und solidarisiert sich mit den Schwächeren in einer Auseinandersetzung. Das rechtswidrige Öffnen eines Einkaufszentrums macht genau das Gegenteil. Die Ordnungsbehörden sollten in diesem Fall den Rahmen für die Ordnungsgelder ausreizen und eine klares abschreckendes Signal senden“, fordert Lüddemann.

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