Neues Investitionsprogramm stärkt kleine und Kleinstunternehmen

2. Februar 2022 | Wirtschaft | Keine Kommentare

Für Unternehmen ist es von besonderer Bedeutung, stets finanziell flexibel zu sein. In Zeiten von Corona ist dies allerdings eine ganz besondere Herausforderung. Mit „Sachsen-Anhalt INVESTIERT“ startete nun ein neues Förderprogramm für genau diese. Kleine und Kleinstunternehmen sollen demnach Unterstützung bei der Anschaffung von Wirtschaftsgütern erhalten.

„Gerade in Zeiten der Pandemie und für die besonders betroffenen Branchen sind Investitionsanreize zum Erhalt der Wettbewerbsfähigkeit unserer Wirtschaft enorm wichtig. So können wir auf die besonderen Erfordernisse der Pandemie reagieren.“, erklärte Wirtschaftsminister Sven Schulze. Dazu würden im laufenden Jahr mehr als 5,24 Millionen Euro aus Mitteln des Landes und des EFRE (Europäischer Fonds für regionale Entwicklung) zur Verfügung stehen.

Die Investitionsbank Sachsen-Anhalt (IB) setzt das Förderprogramm im Auftrag des Landes um. „Gerade in wirtschaftlich schwierigen Zeiten, wie jetzt bedingt durch COVID-19, ist es wichtig, die Wettbewerbs- und Anpassungsfähigkeit der Unternehmen vor Ort zu stärken. Dadurch werden Arbeitsplätze geschaffen und gesichert. Das neue Förderprogramm bietet nun auch den kleinen und Kleinstunternehmen eine weitere attraktive Finanzierungsquelle.“, betonte Marc Melzer, der Geschäftsleiter der Investitionsbank Sachsen-Anhalt.

Die Online-Antragstellung ist bereits seit gestern über die Internetseite der IB möglich.

„Sachsen-Anhalt INVESTIERT“ richtet sich an kleine und Kleinstunternehmen mit weniger als 50 Mitarbeitern und einem Jahresumsatz oder einer Jahresbilanzsumme von höchstens zehn Millionen Euro. Mit dem Förderantrag ist eine Projektbeschreibung einzureichen. Gefördert werden Investitionen, beispielsweise in Maschinen, Anlagen oder Geschäftsausstattung, aber auch in Lizenzen, Nutzungsrechte, Markenrechte, Patente, EDV-Software sowie Urheberrechte. Gewährt wird ein Zuschuss von bis zu 30 Prozent der förderfähigen Ausgaben, dies umfasst maximal 50.000 Euro je Projekt. Die Projekte müssen bis zum 31. März 2023 umgesetzt und abgeschlossen sein. Mit den Vorhaben darf nicht vor Antragseingang begonnen werden.

Print Friendly, PDF & Email

Kommentar schreiben