Nachtfluggegner aus Leipzig und Halle klagen erneut vorm Bundesverwaltungsgericht
12. August 2015 | Wirtschaft | 15 KommentareIm Kampf gegen nächtlichen Fluglärm am Flughafen Leipzig-Halle zieht eine Bürgerinitiative noch vors Bundesverwaltungsgericht. Das kündigte die IG Nachtflugverbot jetzt an. Anfang der Woche sei dem Gericht die ausführliche Klagebegründung zugestellt worden.
Seit mehr als zehn Jahren kämpfe man gegen den gesundheitsschädigenden Lärm. In bisher vier Klagen vor dem Bundesverwaltungsgericht, dem Bundesverfassungsgericht und dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte konnte die IG Nachtflugverbot praktisch keine messbaren Erfolge erzielen. Begründet wurden die Klageabweisungen jeweils mit dem passiven Lärmschutz, der die Betroffenen angeblich vor Gesundheitsgefährdungen schützen soll, sowie mit dem „überwiegenden gesellschaftlichen Interesse“ an Nachtflügen zur Schaffung von Arbeitsplätzen.
Doch nun haben die Nachtfluggegner neue Studien in der Hand. Renommierte Ärzte und Forscher hätten eine Vielzahl von Studien vorgelegt worden, die die durch Nachtfluglärm verursachten Gesundheitsschäden nachweisen würden. Kein ernstzunehmender Wissenschaftler zweifele heute noch diese Erkenntnisse an. Lege man dies dem Planfeststellungsbeschluss für den Flughafen Leipzig-Halle zu Grunde, stelle man erhebliche Mängel fest, so beim Dauerschallpegel und bei Maximalpegeln des Lärms.
„Wären die neuen wissenschaftlichen Erkenntnisse schon 2004, bei der Planfeststellung, bekannt gewesen, dann hätte es niemals eine unbeschränkte Nachtflugerlaubnis geben dürfen“, zeigt sich die Initiative überzeugt. Deshalb habe man nun einen Rechtsanspruch darauf, dass die Planfeststellung unter Berücksichtigung der neuen Erkenntnisse zu ihren Gunsten korrigiert werde. Einerseits seien die gesundheitlichen Auswirkungen des Nachtfluglärms in der Planfeststellung viel zu gering eingeschätzt worden. Andererseits wurden laut Initiative die wirtschaftlichen Erfordernisse des Nachtflugs viel zu hoch bewertet, was sich heute u. a. am ständigen Zuschussbedarf des Flughafens Leipzig/Halle zeige. Im Ergebnis werde eine tatsächliche erhebliche Gesundheitsgefährdung nur mit wirtschaftlichen Erfordernissen begründet.
Rechtsanwalt Günther dazu: „Eine Rechtfertigung von Gesundheitsgefährdung etwa auch durch etwaige wirtschaftliche Belange liegt weder der Planfeststellung zugrunde, noch wäre das rechtlich möglich.“ Denn „die Planfeststellung verstößt damit unmittelbar gegen das Verfassungsgebot auf Schutz der körperlichen Unversehrtheit aus Art. 2 Abs. 2 Satz 1 Grundgesetz.“
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Was, die Russen sind wieder Schuld?
Die fliegen so selten, und bisher hat auch nicht geknallt.
Trotz Munitions- und Waffentransporte.
Ja, ascvwe23, in einer Demokratie muss man sich halt selbst bewegen, sprich doch mal mit dem Landtagsabgeordneten Deines Vertrauens!
Was ist mit den tausenden Leute die im Nacht-/Schichtdienst arbeiten? Man sollte grundsätzlich Flughäfen die in 50km Umkreis zu einem Wohnhaus liegen, Betriebszeiten von 15-17Uhr erlauben.
Man stelle sich mal vor alle, die im Nacht-/Schichtdienst arbeiten, würden sich wegen Lärm beschweren…die Leute von der IG Nachtflugverbot sollen sich mal einen Tag zuhause aufhalten und den Lärm erleben. Müllabfuhr, Baustellen, spielende Kinder, staubsaugende Nachbarn, Waschmaschinen etc. Ich wünschte mir es wäre nach einer Nachtschicht so leise wie Nachts 100m neben einem Flughafen.
Man nimmt halt Ohropax und gut ist. Wir leben in einer Großstadt, die 24/7 lebt, wenn einen das stört muss man in die russische Tundra ziehen.
Ja die Russen Mig’s die über Neustadt Loopings gedreht haben waren schon spektakulär. Das bekommt so ein DHL Paketbomber nicht hin.
Wenn ich noch an den Überschallknall der russischen Düsenjäger denke… Und ich lebe immer noch und musste auch nicht wegen eines Knalltraumas behandelt werden.
Der „Schaffung von Arbeitsplätzen“ fällt bakanntlich alles zum Opfer – Sicherheit, Gesundheit etc. Die Urteile bei Gericht, welchem auch immer, fallen entsprechend aus. Basta!
Fluglärm über Neustadt ? Also die Maschine die da eigentlich täglich ca. 23 Uhr aus Nordwestlicher Richtung kommt macht das schon seit etwa 20 Jahren, das war schon für meine Eltern ein Zeichen das es Schlafenszeit ist. Viel störender in Neustadt ist der allgemeine Strassenlärm der B80 oder Magistrale, dann die Rettungshelis die die Krankenhäuser anfliegen und die teilweise lauten Unterhaltungen der lieben Mitmenschen die da des Nachtens auf den Strasssen oder Balkonen rum krakehlen. Von bellenden Hunden auf der nächtlichen Gassirunde oder laut Miauenden Katzen mal ganz zu schweigen.
Also was da wenn überhaupt den Schlaf stört sind ganz normale Nebengeräusche einer noch pulsierenden Großstadt.
ja da gebe ich dir Recht b.aegel, den wir wohnen im Burgholz in Halle/Ammendorf und dort geht es Tag und Nacht drüber. Da hat die IG-Nachtflugverbot noch nix dazu geschrieben. Ja es wird einseitig von IG- Nachflugverbot argumentiert, ich weiß nicht wo sie immer messen, jedenfalls bei uns war noch niemand. Ich muss auch ehrlich sagen, es stört mich nicht mehr. Denn es sind so immer zwei Stunden und dann herrscht wieder Ruhe. Wie würde man sagen, IG-Nachtflugverbot lasst die Kirche im Dorf und lasst die Menschen arbeiten, am und um den Flughafen. Denn es nützt keiner Region wenn da durch wieder Arbeitsplätze auf dem Spiel stehen. Ach so noch etwas, wir haben auch kleine Kinder und die schlafen hervorragend, auch bei diesem angeblichen Fluglärm.
Seit wann gehen die Flugrouten über Neustadt? Das Problem hat man vor allem im Osten von Halle. Und seit man die Flugkorridore umgestellt hat, ist die Lärmbelastung deutlich zurück gegangen.
„alle wollen Post von irgendwoher bekommen und jammern, wenn sie nicht am nächsten Tag schon da ist“
Wenn Post zwei – drei Tage später kommt ist das ein Drama? Lächerlichkeit einer Stressgesellschaft!
Manche Nacht fliegen sie mal etwas über Halle, manche Nacht auch nicht… liegt eben ganz am Wind und seiner Richtung. Da kann man wohl bei ihm nix abstellen…
Und ja, alle wollen Post von irgendwoher bekommen und jammern, wenn sie nicht am nächsten Tag schon da ist… selbstgewähltes Elend mithin…
Ach redhall, wieder als NIMBY unterwegs?
irgendwo müssen sie ja drüber fliegen. und da Flughäfen nunmal in der Nähe von Großstädten liegen…
der Fluglärm in Halle ist ja wohl echt vernachlässigbar. zumindest um Vergleich zu Strassenverkehr, Strassenbahn und Zug.
frag mal die Leute in der Trothaer Str. oder der Merseburger, was sie mehr stört.
Es ist schon Wahnsinn, das Flugrouten über eine Großstadt führen.
Und viele Nächte fliegt ein Flugzeug nach dem anderen.
Also bei meinen regelmäßigen Besuchen in Ha-Neu sind mir noch keine Belästigungen durch Fluglärm aufgefallen. Da ist eine fahrende Straßenbahn (bzw. andere Fahrzeuge) wesentlich lauter.
Aber störender Lärm ist auch immer subjektiv.
Ach so, in Ha-Neu und im übrigen Deutschland fliegen regelmäßig, seit Jahrzehnten Flugzeuge umher.
Wenn sich Leute im Board echauffieren, welche nicht annährend hier (in Halle) pennen, ist das traurig! Ich bin Schläfer in Ha.-Neu. und finde es extrem krank, dass Politiker sich nicht dafür zu schade sind, Flugzeuge über Halle (Neustadt) fliegen zu lassen, besonders in der Nacht.
Jeder der was anderes sagt, schein etwas mit den Ohren zu haben! 😉
Der Bericht ist tendenziös weil es heißt „Seit mehr als zehn Jahren kämpfe man gegen den gesundheitsschädigenden Lärm“ so weit so gut. Dann heißt es „In bisher vier Klagen vor dem … konnte die IG Nachtflugverbot praktisch keine messbaren Erfolge erzielen.“
Also wurde höchstrichterlich festgestellt, dass die getroffenen Maßnahmen gegen den Lärm ausreichend sind.
Weiter heisst es „Begründet wurden die Klageabweisungen jeweils mit dem passiven Lärmschutz, der die Betroffenen angeblich vor Gesundheitsgefährdungen schützen soll..“
Laut Bundesverwaltungsgericht, Bundesverfassungsgericht und EUGH sind die getroffenen Maßnahmen ausreichend, die Verwendung des Begriffes „angeblich“ ist deshalb tendenziös.
Weiter bleibt festzustellen, dass wissenschaftliche Erkenntnisse, die es 2004 nicht gab, auch in damalige Entscheidungen nicht einfließen konnten.
Da der Flughafen bereits in Betrieb ist, können diese Erkenntnisse auch nicht einfließen, da ein Planfeststellungsverfahren stehts VOR Bau und Betrieb einer derartigen Anlage stattfindet.
Die Klage gegen den bestehenden Betrieb hat somit wenig Erfolgsaussichten.
Erst wenn der Flughafen erweitert und ein neues Planfeststellungsverfahren eingeleitet wird, hätten die Gegner Erfolgsaussichten wenn sich Gerichten den vorgeblich „neuen wissenschaftlichen Erkenntnissen“ anschließen.
Es enttäuscht mich, dass sich das „hallespektrum“ zu einer derart einseitigen Berichterstattung hin reißen lässt und Pressemitteilungen der IG-Nachtflugverbot unkommentiert verbreitet.