Nach Lohnerhöhung für Angestellte: jetzt sollen auch Beamte mehr Geld bekommen

11. April 2019 | Wirtschaft | Keine Kommentare

Nach seinem heutigen Jahresgespräch mit Vertretern verschiedener Gewerkschaften (u.a. DGB, DBB, GEW und GdP) hat Finanzminister André Schröder die Vorlage eines Gesetzentwurfes zur zeitgleichen und systemgerechten Übertragung des Tarifabschlusses im Öffentlichen Dienst auch für Beamtinnen und Beamte sowie für Richterinnen und Richter angekündigt. Der Gesetzentwurf soll noch im Frühjahr im Kabinett beraten werden und wird dann ins parlamentarische Verfahren eingebracht.

Gleichzeitig kündigte Minister Schröder eine Initiative zur Änderung der Laufbahnverordnung für Beamtinnen und Beamte an, um in Mangelbereichen der Landesverwaltung (z.B. Ingenieure oder IT-Spezialisten) künftig auch Verbeamtungen zu ermöglichen. Mit dieser Idee will der Minister die Attraktivität der Landesverwaltung erhöhen und mit dazu beitragen, ausreichend Personal in Bereichen mit ungenügender Bewerberzahl zu gewinnen.

Darüber hinaus verwies Schröder auf eine Änderung der Mehrarbeitsvergütungsverordnung, hinsichtlich der die Abstimmung mit den anderen Ministerien bevorsteht. Hier soll eine im Vergleich der deutschen Bundesländer überdurchschnittlich hohe Vergütung von geleisteter Mehrarbeitszeit ermöglicht werden, zum Beispiel für Polizistinnen und Polizisten sowie für Lehrkräfte.

Bei der Gewährung von höheren Anwärtersonderzuschlägen erklärte Minister André Schröder, dass diese nicht für alle Bereiche der Landesverwaltung finanzierbar sind. Die Sonderzuschläge für Anwärterinnen und Anwärter beschränken sich demnach auf Bereiche, in denen es einen besonders harten Wettbewerb mit der Privatwirtschaft und wo es schon jetzt einen erheblichen Mangel an Bewerbern gibt.

Das Tarifergebnis sieht eine tabellenwirksame Anhebung der Gehälter für Tarifbeschäftigte im Gesamtvolumen von 7,8 Prozent (zum 01.01.2019 = 3,2 Prozent, zum 01.01.2020 = 3,2 Prozent und zum 01.01.2021 = 1,4 Prozent) mit einer Laufzeit von 33 Monaten vor.

Insgesamt werden rund 31.000 Tarifbeschäftigte in Sachsen-Anhalt von den linearen Entgelterhöhungen bzw. den Mindestbeträgen profitieren.

Das Tarifergebnis führt inklusive der beabsichtigten Übertragung auf den Beamtenbereich im Jahr 2019 zu einer zusätzlichen Haushaltsbelastung von rund 106 Millionen Euro.
Im Jahr 2020 führt die Tarifeinigung inklusive der Übertragung auf den Beamtenbereich zu einer zusätzlichen Haushaltsbelastung von rund 214 Millionen Euro.
Für das Jahr 2021 entsteht durch die Tarifeinigung inklusive der Übertragung auf den Beamtenbereich insgesamt eine zusätzliche Haushaltsbelastung von rd. 262 Millionen Euro.
Die gesamte zusätzliche Haushaltsbelastung beläuft sich über die Gesamtlaufzeit des Tarifvertrages (vom 01.01.2019 bis 30.09.2021) auf rund 583 Millionen Euro.

Print Friendly, PDF & Email

Kommentar schreiben