Mini-Jobber verklagt „Bowling Star“ in Halle-Ost
23. September 2015 | Wirtschaft | 7 KommentareIm Juli schon hatte die Freie Arbeiter und Arbeiterinnen Union (FAU) Halle am „Bowling Star“ in der Delitzscher Straße in Halle unter dem Motto „Bezahlt eure Aushilfen anständig! Arbeitsrechte auch im Minijob“ protesiert. Jetzt folgt der gerichtliche Weg.
Ein ehemaliger Aushilfskellner klagt mit Unterstützung der FAU gegen das Unternehmen. Der Minijobber möchte offene Ansprüche an Urlaubsentgelt und unbezahlter Arbeitszeit gegenüber dem Bowlingcenter durchsetzen. Der Termin für die Güteverhandlung am Arbeitsgericht ist auf Freitag, den 25.09.2015 um 09:15 angesetzt.
Der ehemalige Aushilfskellner hatte Ende Januar mit seiner Kündigung bei dem Bowlingcenter das ihm zustehende Urlaubsentgelt und die Vergütung unbezahlter Arbeitsstunden eingefordert. Als der „Bowling Star“ (FSB Feizeit Sport Beratung GmbH) darauf zunächst gar nicht reagierte, schaltete der ehemalige Kellner die lokale Basisgewerkschaft FAU Halle ein. Diese machte die Ansprüche erneut geltend, welche nun durch die Gegenseite zurückgewiesen wurden. Der Kellner wollte diese Verweigerungshaltung nicht akzeptieren und hat daher mit Unterstützung der Gewerkschaft Klage eingereicht, welche nun verhandelt wird.
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Wehe dem, der für seinen Lebensunterhalt (in der heutigen und folgenden Zeit) arbeiten muss.
„Eingeborenen“ klingt wie aus der Kolonialzeit.
SfK, die Anpassung ist entbehrlich, da wegen nicht abgeführter SV-Beiträge schon Strafbarkeit vorliegen kann
Herr Haseloff fordert Ausnahme von Mindestlohn für Flüchtlinge:
http://www.mz-web.de/mitteldeutschland/sachsen-anhalt-haseloff-fordert-ausnahme-von-mindestlohn-fuer-fluechtlinge,20641266,31879386.html
Jenes wird dann natürlich keinen Einfluss auf die Sundenlöhne und deren Höhe für Eingeborenen Arbeiter haben.
Das sind zT auch die üblichen Tricks, um den Mindestlohn zu umgehen.
Hier gehts nicht um den Mindestlohn.
Hier geht es um unbezahlte Überstunden und Urlaubsgeld.
Es wäre darüber nachzudenken, das Strafgesetzbuch anzupassen, wenn jemand der Mindestlohn vorenthalten wird.