Kein verkaufsoffener Sonntag in Magdeburg

8. September 2020 | Wirtschaft | Ein Kommentar

 

Gestern Abend hat das Verwaltungsgericht in Magdeburg der Klage der Vereinten Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) gegen die Sonntagsöffnung in Teilen der Stadt Magdeburg stattgegeben. Damit wird in Magdeburg vorerst kein Sonntags-Shopping möglich sein.

Auf Drängen des Einzelhandels hatte das Landesverwaltungsamt zunächst eine Allgemeinverfügung erlassen, weil argumentiert wurde, eine sonntägliche Öffnung könne den Händlern helfen, durch die Corona-Pandemie verursachte Umsatzeinbußen auszugleichen. Das Gericht entschied nun aber, dass das Interesse der Händler keine ausreichende Begründung für eine Öffnung am Sonntag sei. Es hieß weiter, dass solche Öffnungen nur erfolgen dürften, wenn ein besonderes Versorgungsinteresse der Bevölkerung bestünde.

Der ver.di Landesbezirksfachbereichsleiter für den Handel, Jörg Lauenroth-Mago, erklärte nach der Verkündung des Urteils, er sei sehr erleichtert, weil das Verwaltungsgericht nun klargestellt habe, dass der freie Sonntag ein verfassungsrechtlich geschützter Tag ist, der vor allem den Arbeitnehmern diene, die gerade den Sonntag dafür nutzten, gemeinsam mit der Familie, Freunden oder im Verein die Seele baumeln zu lassen.

„Von Montag bis Samstag gibt es genug Tage, an denen sich der Handel präsentieren kann!“, kommentierte außerdem Torsten Furgol, ver.di Gewerkschaftssekretär für den Handel.

„Nach der klaren Begründung des Urteils durch das Verwaltungsgericht und mehrerer ähnlicher Urteile in anderen Bundesländern erwarte ich, dass die Verantwortlichen dieses Urteil akzeptieren und ihre Planungen nun ändern“, so Lauenroth-Mago abschließend.

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