Jetzt dreht auch die Landesbausparkasse an der Gebührenschraube

13. Februar 2017 | Wirtschaft | Keine Kommentare

Nachdem zu Beginn des Jahres bereits die Debeka Bausparkasse versucht hat, die Kosten für hohe Guthabenzinsen bei „alten“ Bausparverträgen durch eine neu eingeführte Servicepauschale zu kompensieren, teilt nun die LBS Landessparkasse Ost (LBS Ost) ihren Bausparern in bestimmter Tarife mit, dass zum 01.01.2017 eine Kontogebühr in Höhe von 24 Euro jährlich für deren Bausparvertrag eingeführt wird. Das berichtet die Verbraucherzentrale Sachsen-Anhalt. Damit versucht nun eine weitere Bausparkasse ihre Kunden aus lukrativen Bausparverträgen zu drängen. Betroffen sind vor allem Bausparverträge, bei denen hohe Guthabenzinsen vereinbart wurden.

Nach den neuen Allgemeinen Bedingungen für Bausparverträge (ABB) der LBS Ost soll diese Kontogebühr für jedes Bausparkonto des Bausparers im jeweiligem Tarif berechnet werden, auch bei bereits bestehenden Bausparverträgen. Die Verbraucherzentrale Sachsen-Anhalt e.V. rät betroffenen Bausparern, der Änderung der ABB zur Kontogebühr umgehend schriftlich und nachweislich (möglichst per Einwurf-Einschreiben) zu widersprechen. Zu beachten ist dabei, dass der Bausparer binnen sechs Wochen nach Bekanntgabe schriftlich widersprechen muss, damit die Kontogebühr nicht wirksam wird. Wer nicht reagiert bzw. nicht fristgerecht schriftlich Widerspruch einlegt, muss die neue Kontogebühr zahlen, denn damit gilt die Zustimmung des Bausparers als erteilt. Betroffene Bausparer können sich auch an jede Beratungsstelle der Verbraucherzentrale Sachsen-Anhalt e.V. und einen entsprechenden Musterbrief verwenden.

Einen solchen Musterbrief_gibt es hier zum Download.

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