In Halle (Saale) und Magdeburg sinken die Gewerbesteuereinnahmen

6. Juni 2016 | Wirtschaft | Ein Kommentar

Wie das Statistische Landesamt Sachsen-Anhalt mitteilte, wurden die Gewerbesteuerhebesätze 2015 im Vergleich zum Vorjahr durchschnittlich um 5 Prozentpunkte abgesenkt. Der durchschnittliche Hebesatz für die Grundsteuer A stieg auf 315 Prozent (plus 5 Prozentpunkte), der für die der Grundsteuer B erhöhte sich auf 404 Prozent (plus 2 Prozentpunkte). Die Grundsteuer A fällt für land- und forstwirtschaftliche Flächen an, die Grundsteuer B für bebaute bzw. bebaubare Grundstücke.

Im Jahr 2015 nahmen die Gemeinden insgesamt rund 924 Millionen EUR an Realsteuern ein. Das entspricht einer Steigerung um 20 Millionen EUR gegenüber dem Vorjahr. Vom Realsteueraufkommen entfiel der Hauptanteil von 677 Millionen EUR auf die Gewerbesteuer. Mehr als ein Fünftel (223 Millionen EUR) des Gesamtaufkommens wurde bei Einnahmen aus Grundsteuer B und der Rest von 23 Millionen EUR bei Grundsteuer A verbucht.

Der höchste Anstieg von rund 18 Millionen EUR im Vergleich zum Vorjahr war beim Gewerbesteueraufkommen zu verzeichnen. 95 Prozent der höheren Einnahmen entstanden im Landkreis Börde. Im Jahresvergleich 2015 hatte bei den Landkreisen nur der Saalekreis noch mehr Gewerbesteuereinnahmen.

Entgegen dem Landestrend wurden im Landkreis Börde die Gewerbesteuerhebesätze um durchschnittlich 7 Prozentpunkte angehoben. 4 Gemeinden mit unverändertem Hebesatz gehören zu den Top Ten nach der höchsten Steuereinnahmekraft pro Kopf. Loitsche-Heinrichsberg behauptet mit 6 325,07 EUR je Einwohner den Spitzenplatz für sich. Auf Platz 3 folgt die Gemeinde Zielitz mit 3 962,74 EUR. Auf Platz 7 und 8 liegen Bülstringen und Barleben, welche Einbußen zu verzeichnen hatten und sich auf ungewohnten hinteren Plätzen wiederfinden.

Mindereinnahmen von etwa der Hälfte (rund – 10 Millionen EUR) des Anstiegs des Gewerbesteueraufkommens mussten die Kreisfreien Städte Magdeburg und Halle (Saale) bei unveränderten Hebesätzen verkraften. Wie das Statistische Landesamt mitteilt, führten die geringeren Einnahmen zwar zu einer gesunkenen Realsteueraufbringungskraft, dieser Umstand wurde jedoch bei der Ermittlung der Steuereinnahmekraft durch gestiegene Gemeindeanteile an der Einkommensteuer und Umsatzsteuer nicht nur ausgeglichen sondern führte unterm Strich sogar zu einer Steigerung im Vorjahresvergleich.

(Quelle: StaLa LSA)

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