Immer neue Auflagen für Unternehmen – HWK Halle kritisiert das neue Lieferkettengesetz

23. Februar 2021 | Wirtschaft | 4 Kommentare

Schon seit Längerem wurde in der Politik darüber diskutiert, deutsche Unternehmen auch gesetzlich dafür verantwortlich zu machen, inwiefern ihre Lieferanten im Ausland gewisse soziale oder ökologische Mindeststandards einhalten. So soll beispielsweise Kinderarbeit bei Zulieferern deutscher Unternehmen unterbunden werden.

Nun ist das neue Lieferkettengesetz da: Denn gemäß einer getroffenen Übereinkunft zwischen den zuständigen Bundesministerien, müssen deutsche Unternehmen künftig über die Einhaltung anerkannter Menschenrecht-Standards in ihren Lieferketten berichten. Das Gesetz soll demnach zunächst ab 2023 für Unternehmen mit mehr als 3000 Mitarbeitern gelten und ab 2024 auch auf Unternehmen mit mehr als 1000 Mitarbeitern ausgeweitet werden.

Doch dagegen regt sich nun Kritik. Große Wirschaftsverbände etwa kritisieren, ein solches Gesetz würde vor allem der Wettbewerbsfähigkeit deutscher Firmen schaden.

Auch der Hauptgeschäftsführer der Handwerkskammer Halle, Dirk Neumann, kritisierte: „Das Handwerk lehnt dieses Gesetz ab, selbst wenn es im Vergleich zu ersten Entwürfen Erleichterungen enthält!“ Es schaffe nur neue bürokratische Belastungen und Risiken für die Handwerksbetriebe, selbst wenn sie auf den ersten Blick gar nicht betroffen seien. Als Zulieferer seien aber auch die Kleinen in Wirtschaftsketten eingebunden. Es sei daher abzusehen, dass die Großunternehmen die gesetzlichen Anforderungen an ihre Zulieferer weiterreichen werden.

Auch andere Verbände kritisieren Ähnliches. Problematisch sei vor allem, wenn deutsche Unternehmen nun für etwas verantwortlich gemacht werden, was Dritte in anderen Ländern verursachten. Die Änderung dieser Umstände läge schließlich nicht in ihrer Macht, heißt es da etwa.

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