IHK informiert: Geflüchtete einstellen und Fallstricke vermeiden!

20. März 2023 | Wirtschaft | Keine Kommentare

Aufgrund der zahlreichen bürokratischen Hürden, ächzen Deutschlands Kommunen bereits seit Jahren unter dem stetig anschwellenden Flüchtlingsstrom. Deutsche Betriebe freuen sich hingegen meistens, da sie die Chance sehen, ihre vielen freien Stellen mit jungen und motivierten Geflüchteten zu besetzen und so dem stetig zunehmenden Fachkräftemangel entgegenzuwirken. Allerdings erschwert der Paragrafendschungel diese Angelegenheit meistens so sehr, dass regionale Unternehmen aufgrund von Planungsunsicherheiten am Ende doch davor zurückschrecken.

Die Industrie- und Handelskammer Halle-Dessau (IHK) bietet deshalb nun gebündelte Informationen an, wie sich für Betriebe solche Fallstricke vermeiden lassen.

Am 29. März geht es in einer Online-Veranstaltung von 10.00 bis 10.45 Uhr um die sogenannte Wohnsitzauflage und die „Residenzpflicht“ im Ausländer- und Asylrecht. Je nachdem hängt davon ab, wo ein Migrant eine Arbeitsstelle antreten darf und wo nicht.

Projektreferentin Zalla Mohmand vom NETZWERK Unternehmen integrieren Flüchtlinge klärt in dem IHK-Webinar darüber auf, mit welchem Asylstatus welche Auflage einhergeht und wie ein Umzug beantragt werden kann, wenn er für eine Beschäftigung notwendig ist.

Interessierte können sich für die kostenfreie Onlineveranstaltung anmelden (Dokumentennummer: 5645214 ins Suchfeld eingeben) und finden hier auch weitere IHK-Veranstaltungen im Überblick.

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