Gewerbesteuern, Grundsteuern: So genannte „Realsteuer“-Einnahmen um 5% gestiegen

13. Mai 2019 | Wirtschaft | Keine Kommentare

Mit einem Aufkommen von 1,1 Mrd. EUR lagen die Einzahlungen an Grund- und Gewerbesteuern im Jahr 2018 in den Kommunen des Landes Sachsen-Anhalt 52 Mill. EUR über dem Wert des Vorjahres. Wie das Statistische Landesamt Sachsen-Anhalt mitteilt, betrug der Anstieg damit fast 5 %. Für 48 Mill. EUR Steigerung waren höhere Gewerbesteuereinzahlungen die Ursache. Die Realsteuern sind eine wichtige Quelle der Gemeindefinanzierung, da sie grundsätzlich den Gemeinden zustehen. Den Hauptanteil haben die Einnahmen aus der Gewerbesteuer. Steuergegenstand ist dabei jeder stehende Gewerbebetrieb und Reisegewerbebetrieb, der in der Gemeinde eine Betriebsstätte unterhält bzw. sich bei Reisegewerben der Mittelpunkt der gewerblichen Tätigkeit befindet. Mit 839 Mill. EUR Einzahlungen im Jahr 2018 kamen 76 % der Realsteuern aus dieser Steuer. Nach Abzug der an Bund und Land abzuführenden Gewerbesteuerumlage in Höhe von 82 Mill. EUR standen den Kommunen des Landes Sachsen-Anhalt 757 Mill. EUR zur Verfügung. Die Grundsteuern besteuern im Inland liegenden Grundbesitz. Die Einzahlungen von Grundsteuer A, Betriebe/Grundstücke der Land- und Forstwirtschaft, lagen bei 24 Mill. EUR und der Grundsteuer B, sonstige bebaute und unbebaute Grundstücke, bei 237 Mill EUR. Damit betrug der Anteil der Grundsteuer A 2 % an den gesamten Realsteuereinnahmen, der Anteil der Grundsteuer B 22 %. Für 203 von 218 Gemeinden des Landes Sachsen-Anhalt (93 %) war die Ge-werbesteuer im Jahr 2018 die wichtigste Realsteuer. In 14 Fällen traf das auf die Grundsteuer B zu. Nur einmal wurden die höchsten Realsteuereinzahlungen aus der Grundsteuer A registriert.
Alle Gemeinden des Landes erhalten einen Anteil an Einkommensteuer. Im Jahr 2018 kamen für die Lohn- und veranlagte Einkommensteuer (Gemeindeanteil an der Einkommensteuer) insgesamt 623 Mill. EUR zur Auszahlung. Das waren 7,9 % mehr als im Jahr zuvor. Darüber hinaus steht den Gemeinden ein Anteil an den Umsatzsteuern zu. Dieser betrug im Berichtsjahr 149 Mill. EUR. In Summe wurden 772 Mill. EUR an Gemeinschaftsteuern an die Gemeinden ausgezahlt.
Sonstige Gemeindesteuern können örtlich eine große Bedeutung haben, spielen neben den Realsteuern und den Gemeindeanteilen an den Gemeinschaftsteuern eher eine untergeordnete Rolle. Beispielsweise betrugen die Einnahmen aus der Vergnügungssteuer 12,2 Mill. EUR, aus der Hundesteuer 10,5 Mill. EUR und aus der Zweitwohnungsteuer 1,4 Mill. EUR.

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