Germania: Absturz in die Pleite

5. Februar 2019 | Wirtschaft | 5 Kommentare

2018 wurde Germania von TripAdvisor, der Webseite zur Reiseplanung und -buchung, mit dem Travellers´ Choice Award ausgezeichnet. Basierend auf den Bewertungen und Meinungen der Reisenden wurde Germania zur Best Airline Germany 2018 gekürt. Außerdem gewann die Fluggesellschaft die Gunst der Passagiere in den Airline-Kategorien Travellers´ Choice Economy – Europe sowie Travellers´ Choice Regional Airline – Europe. Umso überraschender der Absturz der Airline in die Pleite. Der Fluggesellschaft war das Geld ausgegangen. Der kurzzeitige Liquiditätsbedarf bei Germania war entstanden, da insbesondere unvorhersehbare Ereignisse wie massive Kerosinpreissteigerungen über den Sommer des vergangenen Jahres bei gleichzeitiger Abwertung des Euros gegenüber dem US-Dollar, erhebliche Verzögerungen bei der Einflottung von Fluggerät sowie eine außergewöhnlich hohe Anzahl technischer Serviceleistungen an der Flotte das Unternehmen in großem Umfang belastet hatten. Vom Airport Leipzig/Halle flog Germania Urlauber in wärmere Gefilde wie Fuerteventura (FUE), Gran Canaria (LPA), Hurghada (HRG), Marsa Alam (RMF) und Teneriffa (TFS).

Hart trifft die Pleite Urlauber, die ihren Flug direkt bei der Airline gebucht haben. Sie werden das Nachsehen haben. Der von ihnen gezahlte Reisepreis ist Teil der Insolvenzmasse. Ob es zu einer Rückzahlung kommen wird, ist nach Auffassung der Verbraucherzentrale Sachsen-Anhalt eher fraglich. Ansprüche müssen – falls ein Insolvenzverfahren eröffnet wird – beim Insolvenzverwalter angemeldet werden.
Pauschalreisende haben die besseren Karten. Der Reiseveranstalter muss für eine Ersatzbeförderung sorgen. Insoweit müssen sich Pauschalurlauber keine Sorgen machen. Der Sicherungsschein einer Pauschalreise schützt Verbraucher letztlich „nur“ vor einer Insolvenz des Reiseveranstalters selbst, nicht aber eines Leistungserbringers, wie hier die Germania. Aber das ist für den Verbraucher unerheblich. Der Flug zum Urlaubsort ist Bestandteil des geschlossenen und bezahlten Reisevertrages. Auf dessen Erfüllung kann der Verbraucher bestehen. Das Risiko der Insolvenz eines Leistungserbringers trägt der Reiseveranstalter allein. Betroffene sollten zunächst Ruhe bewahren, rät die Verbraucherzentrale, und Kontakt mit dem Reiseveranstalter aufnehmen. Dieser wird nach Ersatzerlösungen suchen und entsprechend informieren. Wer nun nicht, wie geplant, am Wochenende in die Ferien fliegen kann, hat natürlich gegenüber seinem Reiseveranstalter gegebenenfalls Minderungs- und Schadensersatzsprüche.

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