Gemeinsame Glücksspielbehörde der Länder hat Arbeit in Halle begonnen

30. Januar 2023 | Wirtschaft | Keine Kommentare

Am 1. Januar 2023 hat die Gemeinsame Glücksspielbehörde der Länder mit Sitz in Halle (Saale) die nach dem zum 1. Juli 2021 in Kraft getretenen Glückspielstaatsvertrag vorgesehenen Aufgaben vollständig übernommen.

Mit dem Glückspielstaatsvertrag 2021 sollen insbesondere die bisher unter einem Totalverbot stehenden Glücksspiele im Internet wie virtuelle Automatenspiele, Online-Poker und Onlinecasinospiele unter restriktiven Voraussetzungen erlaubnisfähig sein, um Spielerinnen und Spielern eine legale, sichere Alternative zu den auf dem Schwarzmarkt angebotenen Spielen zu bieten. Eine wesentliche Neuerung des Glückspielstaatsvertrages war die Schaffung der Gemeinsamen Glücksspielbehörde der Länder. Sachsen-Anhalt hatte sich bei den Verhandlungen im Länderkreis erfolgreich dafür eingesetzt, Sitzland für die neue Behörde zu werden. Rund 110 Arbeitsplätze wird die Behörde in Halle künftig zählen.

Ministerpräsident Dr. Rainer Haseloff erklärte hierzu: „Für Sachsen-Anhalt und die Stadt Halle ist die Ansiedlung der Gemeinsamen Glücksspielbehörde der Länder und die damit verbundene Schaffung von Arbeitsplätzen ein gutes Signal. Ich danke allen, die die Aufgabenübernahme in der Übergangsphase und die Errichtung der Anstalt bis zum 1. Januar 2023 begleitet haben und wünsche dem Vorstand, dem Verwaltungsrat und allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern einen guten Start.“

Der nun in Halle gebündelte länderübergreifende Vollzug durch die Gemeinsame Glücksspielbehörde der Länder ermögliche eine effiziente Glücksspielaufsicht bei länderübergreifenden Angeboten, ein konsequentes und zügiges Vorgehen gegen unerlaubte Glücksspielangebote sowie eine nachhaltige Beobachtung der Marktentwicklung und der Glückspielforschung, so Haseloff weiter.

Die Gemeinsame Glücksspielbehörde der Länder soll die länderübergreifenden Erlaubnisverfahren und Aufsichtsmaßnahmen im Bereich des Online-Glücksspiels in Deutschland bündeln und für eine einheitliche Rechtsanwendung in diesem Bereich sorgen (§§ 27e, 27f GlüStV 2021).

Sie beobachtet die Entwicklungen des Glücksspielmarktes und der Forschungen im Zusammenhang mit Glücksspielen. Die Anstalt soll die wissenschaftliche Forschung im Zusammenhang mit Glücksspielen fördern und kann hierzu Studien und Gutachten in Auftrag geben. Sie unterstützt die Länder bei der Zusammenarbeit ihrer Glücksspielaufsichtsbehörden und bei deren Zusammenarbeit mit Glücksspielaufsichtsbehörden anderer Staaten.

Die Gemeinsame Glücksspielbehörde der Länder ist damit insbesondere Erlaubnisbehörde für Anträge zur Veranstaltung von Online-Poker, virtuellem Automatenspiel und Sportwetten im Internet mit bundesweiter Zuständigkeit. Des Weiteren hat sie die Aufsicht über das erlaubte Glücksspiel in diesem Bereich durchzuführen und dazu die nach dem Glücksspielstaatsvertrag vorgesehenen Instrumente, wie z. B. die Limitdatei und die Aktivitätsdatei zu führen. Außerdem ist sie bundesweit für die Bekämpfung des illegalen Glücksspiels im Internet zuständig.

Aufgaben, die bis zum 31. Dezember 2022 übergangsweise noch in der Zuständigkeit des Landesverwaltungsamtes Sachsen-Anhalt als zuständiger Glücksspielaufsichtsbehörde des Landes Sachsen-Anhalt sowie in der Zuständigkeit von verschiedenen Ländern und deren Glücksspielaufsichtsbehörden lagen, werden nun vollständig von der Behörde in Halle wahrgenommen.

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