Forderung eines gemeinsamen PI Vergabegesetzes für Sachsen-Anhalt

8. Juli 2021 | Politik, Wirtschaft | Ein Kommentar

Die beiden Handwerkskammern, die kommunalen Spitzenverbände sowie der Baugewerbe-Verband Sachsen-Anhalt fordern von der kommenden Landesregierung eine umfassende Reform des Vergabegesetzes.

Diese Rechtsnorm ist sowohl für die ausschreibenden Kommunen als auch für die bietenden Unternehmen mit viel Bürokratie und Rechtsunsicherheit verbunden. Die politisch motivierte Einbeziehung sozialpolitischer Aspekte
und unbestimmter Rechtsbegriffe erschweren den Zugang zu öffentlichen Ausschreibungen und machen es den Prüfenden schwer, die Angebote in eine objektive Reihenfolge zu bringen. Regelmäßig wird der wirtschaftlichste
Bieter gewählt, was sämtliche weitere Kriterien obsolet macht.

„Die öffentliche Auftragsvergabe dient in erster Linie dazu, öffentliche Mittel fair zu vergeben und effizient einzusetzen. Wenn es weiterhin als Regulierungsinstrument für öffentliche/politische Interessen genutzt wird,
verkompliziert das den Prozess unnötig und erschwert die gerechte Vergabe.“, so Burghard Grupe, Hauptgeschäftsführer der Handwerkskammer Magdeburg.

Bernward Küper, Landesgeschäftsführer des Städte- und Gemeindebundes Sachsen-Anhalt, ergänzte hierzu: „Die Vergabeverfahren dauern durch bürokratische Regularien unnötig lange, sind aufwendig und fehleranfällig, bergen viele Rechtsunsicherheiten und sind mit einem erheblichen Personalaufwand verbunden.“

„Viele unserer Handwerksbetriebe nehmen bereits nicht mehr an öffentlichen Ausschreibungen teil, da ihnen die bürokratischen Hürden dafür zu hoch sind. Unverständlich bleibt, warum im Landesvergabegesetz Regelungen
eingeführt worden sind, die beispielsweise in der VOB Teil A oder der Vergabeverordnung (VgV) definiert sind.“, erklärte auch der Hauptgeschäftsführer der Handwerkskammer Halle, Dirk Neumann.

Der Hauptgeschäftsführer des Baugewerbe-Verbandes, Giso Töpfer, sagte außerdem: „Gerade im Baubereich greifen mehrere verschiedene Lohnuntergrenzen. Eine Tariftreue-Klausel ist von einer Vergabestelle kaum zu überprüfen. Ob bei der Montage eines Wärmedämm-Verbundsystems der allgemeinverbindliche Mindestlohn Bau, der Mindestlohn der Maler und Lackierer oder der Mindestlohn der Dachdecker gilt, kann nicht an der Einzelleistung
festgemacht werden, sondern anhand des betrieblichen Leistungsschwerpunktes.“

Heinz-Lothar Theel, Geschäftsführer des Landkreistages Sachsen-Anhalt, verwies zudem auf die Auswirkungen für die Kommunen: „Um Investitionsstaus in den Kommunen zu lösen und öffentliche Mittel im Interesse unserer
Bürger*innen schnell zu binden, müssen die Schwellenwerte für die Anwendung des Vergabegesetzes für Bau-, Liefer- und Dienstleistungsaufträge deutlich und dauerhaft angehoben werden.  Damit würden öffentliche Vergaben für die Unternehmen wieder attraktiver und der Bieterkreis erweitert. Voraussetzung ist allerdings eine angemessene Finanzausstattung der kommunalen Haushalte mit ausreichender Investitionspauschale.“

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