Energiekrise: Erleichterungen für Kommunen in Sachsen-Anhalt geplant

27. September 2022 | Wirtschaft | 2 Kommentare

In Halle (Saale) hatten schon die Auswirkungen der Corona-Pandemie ein Loch von 67 Millionen Euro in den Kassen hinterlassen. Wegen der nun immer weiter steigenden Energiekosten wird sich dies noch deutlich weiter vergrößern. Halles Bürgermeister Egbert Geier hatte deshalb bereits vor einiger Zeit einen Rettungsschirm für die Kommunen in Sachsen-Anhalt gefordert.

Nun scheint sein Ruf Gehör gefunden zu haben: denn die Kommunen in Sachsen-Anhalt bekommen Unterstützung vom Land. Allerdings nicht in Form von Geld. Sie dürfen nun lediglich mehr Schulden machen:

„Die Kommunen in Sachsen-Anhalt sollen angesichts stark steigender Gas- und Strompreise in den kommenden Monaten finanziell handlungsfähig bleiben.“ – Die teilte das Ministerium für Inneres und Sport heute mit. Es reagiert damit auf die Verknappung des Gasangebots infolge des völkerrechtswidrigen russischen Angriffskriegs auf die Ukraine. Konkret regelt ein neuer Erlass haushaltsrechtliche Erleichterungen für die Kommunen für das laufende Jahr.

Kommunalministerin Dr. Tamara Zieschang erklärte diesbezüglich: „Mit den Erleichterungen wollen wir die finanzielle Handlungsfähigkeit der Kommunen gewährleisten. Mit mehr Flexibilität und größeren Handlungsspielräumen können wir die Kommunen dabei unterstützen, auf die Anfang dieses Jahres noch nicht vorhersehbaren höheren Kosten für Gas und Strom zu reagieren.“

Der Erlass ermöglicht den Kommunen den in der jeweiligen Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2022 festgesetzten Höchstbetrag der Liquiditätskredite temporär zu überschreiten. Damit können sich die Kommunen bei gestiegenen und bei einer sich verschärfenden Energiemangellage weiter steigenden Kosten stets mit ausreichend Liquidität versorgen.

Darüber hinaus sollen die Kommunalaufsichten dulden, dass bereits beschlossene Haushaltskonsolidierungsmaßnahmen im Einzelfall nicht umgesetzt werden müssen, wenn die Auswirkungen der Energiemangellage dies nicht möglich oder zumutbar erscheinen lassen.

Das Ministerium für Inneres und Sport wird die weiteren Entwicklungen beobachten und für das Haushaltsjahr 2023 zeitnah einen separaten Erlass veröffentlichen.

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