Durchschnittsverdienst in Sachsen-Anhalt nicht einmal doppelt so hoch wie Mindestlohn

2. Juni 2016 | Wirtschaft | Ein Kommentar

Wie das Statische Landesamt Sachsen-Anhalt mitteilt, erreichte das erstmals aus Angaben der Verdienststrukturerhebung für April 2014 berechnete Verhältnis des Mindestlohns in Bezug zum Durchschnittlohn eine Höhe von 55 Prozent, was dem Durchschnitt der Neuen Länder entsprach. Im Bundesdurchschnitt erreichte das auch als Kaitz-Index bezeichnete Maß eine Höhe von 43 Prozent.

Der Kaitz-Index stellt die Relation des seit 1. Januar 2015 eingeführten Mindestlohns gegenüber den gemessenen Durchschnittsverdiensten dar.

In Sachsen-Anhalt lag der durchschnittliche Bruttomonatsverdienst von Vollzeitbeschäftigten, erhoben in der Verdienststrukturhebung für April 2014, bei rund 2 700 EUR. Das Verhältnis des seit Januar 2015 geltenden Mindestlohns in Höhe von monatlich 1 473 EUR zum durchschnittlichen Verdienstniveau erreichte 55 Prozent.

Im Bundesdurchschnitt lag der Bruttomonatsverdienst bei rund 3 400 EUR, was einem Verhältnis von 43 Prozent in Relation zum Mindestlohnniveau entsprach. Für das Frühere Bundesgebiet einschl. Berlin erreichte der Kaitz-Index 41 Prozent bei einem monatlichen Bruttoverdienst von 3 600 EUR. Für die fünf Neuen Länder wurden 55 Prozent bei einem Durchschnittverdienst von 2 700 EUR gemessen.

Der niedrigste (und damit beste) Wert des Kaitz-Index innerhalb von Sachsen-Anhalt wurde in der Arbeitsmarktregion Halle mit 53 Prozent bei einem durchschnittlichen Bruttomonatsverdienst von Vollzeitbeschäftigen in Höhe von 2 800 EUR gemessen. Der höchste Anteil am Durchschnittsverdienst wurde mit 67 Prozent in der Region Mansfeld-Südharz bei einem Verdienst von 2 200 EUR pro Monat ermittelt. In 6 der 11 Arbeitsmarktregionen Sachsen-Anhalts wurden Werte von 60 Prozent und mehr gemessen.

Auf der Ebene der Arbeitsmarktregionen wurden die Werte ohne den öffentlichen Dienst ermittelt. Einen Überblick über die Werte nach den Arbeitsmarktregionen in Deutschland  finden Sie auf der interaktiven Karte unter

https://www.destatis.de/DE/ZahlenFakten/GesamtwirtschaftUmwelt/VerdiensteArbeitskosten/Mindestloehne/Karte/Mindestloehne.html

Von allen in der Verdienststrukturerhebung für April 2014 erhobenen Beschäftigungsverhältnissen lagen in Sachsen-Anhalt 22 Prozent unter der Grenze von 8,50 EUR pro Stunde. Ab Januar 2015 standen diese Jobs unter der Wirkung des Mindestlohngesetzes. Mit 22 Prozent Anteil lag der Durchschnitt für Sachsen-Anhalt auf dem Niveau der fünf Neuen Länder. Für Deutschland insgesamt waren es 11 Prozent und für das Frühere Bundesgebiet einschl. Berlin 9 Prozent.

Die Beschäftigungsverhältnisse unter 8,50 EUR pro Stunde in Sachsen-Anhalt teilten sich auf in 37 Prozent Vollzeitjobs, 32 Prozent Teilzeitjobs und 31 Prozent Minijobs, was überwiegend auch der Struktur der Neuen Länder entsprach. Damit unterschied sich die Struktur vom Bundesdurchschnitt, hier verteilten sich 56 Prozent auf Minijobs und je 22 Prozent auf Voll- bzw. Teilzeitjobs. Für das frühere Bundesgebiet einschl. Berlin ergab sich eine Aufteilung auf 64 Prozent Minijobs, 19 Prozent Teilzeit- und 17 Prozent Vollzeitbeschäftigungsverhältnisse.

(Quelle: Statistisches Landesamt)

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