Düngeverordnung: Der AbL stinkt es immer noch!

1. April 2020 | Wirtschaft | 2 Kommentare

Angesichts des aktuellen Bundesratsbeschluss vom 27. März 2020 zur neuen Düngeverordnung fordert die Arbeitsgemeinschaft bäuerliche Landwirtschaft (AbL) das Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft und Energie (MULE) in Sachsen-Anhalt dazu auf, für ein verursachergerechtes Düngerecht auf Landes- und Bundesebene einzutreten. Die AbL sieht zwar dringenden Handlungsbedarf zur Verbesserung des Gewässerschutzes vor Einträgen insbesondere auch aus landwirtschaftlichen Quellen. Zugleich fordert sie ein verursachergerechtes Vorgehen ein. Dem werde auch der nun vorliegende Entwurf der Düngeverordnung nicht gerecht.

„Welche Düngeregeln ein Betrieb einhalten muss, hängt davon ab, ob der Betrieb innerhalb oder außerhalb „roter“, belasteter Gebiete wirtschaftet, und nicht etwa von seiner individuellen Nährstoffversorgung“, so Dipl.-Ing. Daniel Fischer, Agrarwissenschaftler, in einer Stellungnahme für die AbL. „Besonders in den roten Gebieten werden alle Betriebe in „Mithaftung“ genommen, während in den „grünen Gebieten“ Risikobetriebe wie solche mit gewerblicher Tierhaltung (d.h. mit zu geringer Flächenausstattung) nicht gesondert angesteuert werden. Einen verursachergerechten Ansatz durchzusetzen bleibt daher eine dringende politische Aufgabe.“

Auch der Bundesrat bestätigt, dass der gegenwärtige Entwurf zur Düngeverordnung zahlreiche Unzulänglichkeiten aus fachlicher, rechtlicher und vollzugsseitiger Sicht enthält. Diese gilt es rasch zu beseitigen und durch verursachergerechte Lösungsansätze zu ersetzen. Daher hat die AbL in Sachsen-Anhalt folgende konkrete Forderungen an das Landwirtschaftsministerium in Magdeburg übergeben:

1. Die Düngeverordnung ist verursachergerecht weiterzuentwickeln:

Ein verursachergerechtes Vorgehen fehlt derzeit, erscheint aber dringend notwendig, um nicht diejenigen landwirtschaftlichen Betriebe ungerecht zu behandeln, die keine Verursacher überhöhter Nährstoffeinträge sind!

2. Kontraproduktive Regelungen sind zu streichen:

Ein generelles Verbot des Einsatzes von stickstoffhaltigen Düngemittel, insbesondere von organischen Düngern, beim Anbau von Zwischenfrüchten oder Winterungen ohne Futternutzung oder weiterer Verwertung in einer Biogasanlage ist abzulehnen. Diese Regelung ist unter fachlich Gesichtspunkten fragwürdig und könnte vor allem organisch wirtschaftende Betriebe einseitig benachteiligen, während agroindustriell wirtschaftende Unternehmen die Nutznießer wären. Weitere kontraproduktive Regelungen betreffen die ersatzlose Streichung der Möglichkeit, organische Dünger auf oberflächlich gefrorenen Böden aufzubringen, die tagsüber auftauen und aufnahmefähig sind. Auch bei den Vorgaben zur Ausbringungstechnik fordert die AbL Bund und Länder dazu auf, wirkungsgleiche Maßnahmen zur Behandlung von Gülle anzuerkennen.

3. Düngemittel sind nach ihrer Nitratauswaschungsgefahr klar und differenziert zu beurteilen:

Dünger sind bezüglich ihrer Eigenschaften und ihrer Auswaschungsgefährdung nicht identisch. Während von stickstoffhaltigem Mineraldünger oder unbehandelter Gülle ein hohes Gefährdungspotential ausgeht, sind die Gefahren bei reifem Kompost, stabilen Humussubstraten oder organischen Düngermitteln in Kombination mit Pflanzenkohle oder mittels biologischer Aufbereitung wesentlich geringer. Dies gilt es in einer Neuregelung im Düngerecht klar und deutlich zu berücksichtigen!

4. Förderung und Optimierung einer ressourcenschonenden und nachhaltigen Wirtschaftsweise:

Neben notwendigen Regelungen und Einschränkungen sind Anreize zu schaffen, die zu einem optimierten und effizienten Nährstoffmanagement mittels Erweiterung von Fruchtfolgen, verstärkten Leguminosenanbau und Erhöhung des Humusgehalts beitragen. Auch die positive Wirkung von Bäumen und Sträuchern in Form von Heckenanlagen oder Agroforstsystemen sollte gezielter gefördert werden, da sie den Boden tiefer als die üblichen landwirtschaftlichen Kulturen durchwurzeln und die Nährstoffauswaschung ins Grundwasser somit deutlich verringern können.

Eine Mitteilung der Arbeitsgemeinschaft bäuerliche Landwirtschaft Mitteldeutschland, Foto: ToK

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