Corona-Krise: Reisebüros müssen Preis komplett erstatten, ohne Gebührenaufschlag

8. April 2020 | Wirtschaft | Keine Kommentare

Die Vorfreude war groß. Endlich Urlaub. Ab mit dem Flieger nach Mallorca. Allerdings funkte der Corona-Virus dazwischen. Eine Einreise nach Spanien ist unmöglich. Die betroffenen Verbraucher nehmen Kontakt zum Reisebüro auf, wo sie die Reise gebucht haben. Viele Fragen sind zu klären. Laut aktueller Gesetzeslage muss in diesem Fall der Reisepreis unverzüglich, spätestens aber innerhalb von 14 Tagen nach dem Rücktritt zurückgezahlt werden.
Alles wird besprochen, die weitere Abfolge festgelegt. Wenige Tage später erreicht die Verbraucher eine Rechnung vom Reisebüro. Es wird eine Aufwandsentschädigung in Höhe von 100 Euro für die Rückabwicklung der Mallorca-Reise verlangt. Die Verbraucher sind irritiert. Müssen sie zahlen?

Der Rat der Verbraucherzentrale ist eindeutig: Keine Zahlung leisten, da weder eine vertragliche noch sonstige rechtliche Grundlage für einen derartigen Zahlungsanspruch besteht. Auf diesem Weg – eindeutig zu Lasten des Verbrauchers – kann ein Reisebüro die wegfallenden Provisionen nicht ausgleichen, bei allem Verständnis für die schwierige Situation der Reisebranche.

Wegen der großen Nachfrage hat die Verbraucherzentrale Sachsen-Anhalt eine Hotline mit einem zusätzlichen kostenlosen Beratungsangebot geschaltet. Dafür stehen unter der Telefonnummer (0345) 29 80 363 Experten für alle Anfragen zu Problemen mit Stornierungen oder Kündigungen bei allen Verträgen für Reisen und aus dem Freizeitbereich zur Verfügung.

Darüber hinaus können Verbraucher auch direkt das Verbrauchertelefon unter (0900) 1 77 57 70 (1 Euro pro Minute aus dem dt. Festnetz, Mobilfunkpreise abweichend) anrufen. Ständig aktualisierte Antworten auf die wichtigsten Verbraucherfragen zur Corona-Pandemie und der Zugang zur Beratung per E-Mail sind unter www.verbraucherzentrale-sachsen-anhalt.de zu finden. Das landesweite Servicetelefon der Verbraucherzentrale ist unter (0345) 29 27 800 für Auskünfte, Terminvereinbarungen und nachfolgende Beratungen zu erreichen.

 

(Quelle/Text: Verbraucherzentrale LSA)

 

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