Ärger vermeiden – Neues IHK-Merkblatt zum Bauplanungsrecht

24. November 2020 | Vermischtes, Wirtschaft | Keine Kommentare

 

Geschäftsräume erweitern, unter- oder weitervermieten – wenn Firmen Immobilien anders nutzen als zuvor, haben sie das Bauplanungsrecht nicht immer auf dem Schirm. Bestimmte Veränderungen können aber ohne erforderliche Genehmigung ärgerlich, teuer oder beides werden.

Darauf hat die Industrie- und Handelskammer Halle-Dessau (IHK) jetzt in einem neuen Online-Merkblatt hingewiesen. Unter dem Namen „Nutzungsänderung – Bauplanungsrecht bei Gewerbeausübung“ soll es Unternehmen dabei helfen, höhere Kosten, Verzögerungen oder sogar eine „Nutzungsuntersagung“ zu vermeiden.

Die IHK geht dabei anhand von Gerichtsurteilen und Beispielen auf viele Fragen aus der Praxis ein und gibt Tipps und Antworten.

Kann ein Vermieter beispielsweise allein über die Nutzung von Gewerberäumen entscheiden? Wann ist ein Nutzungsänderungsantrag notwendig, auch wenn keine baulichen Veränderungen vorgenommen werden? Was passiert, wenn die Immobilie nur intensiver genutzt wird – etwa durch andere Arbeits- und Öffnungszeiten oder mehr Kunden­besuche?

Unter 4955110 im Suchfeld auf der Internetseite der IHK www.halle.ihk.de kann das Merkblatt heruntergeladen werden.

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