Verwaltungsgericht verhängt neuen Baustopp am Gimritzer Damm

3. März 2015 | Vermischtes | 4 Kommentare

Am Gimritzer Damm ruhen die Bauarbeiten zur Errichtung des neuen Hochwasser-Deichs erneut. Das Verwaltungsgericht Halle hat am Dienstag dem Eilantrag einer Nachbarin gegen die Plangenehmigung durch das Landesverwaltungsamt stattgegeben.

Erklärung des Gerichts

Erklärung des Gerichts


Laut Richter sei die Plangenehmigung mit überwiegender Wahrscheinlichkeit verfahrensfehlerhaft ergangen. Das Landesverwaltungsamt hatte erklärt, eine Umweltverträglichkeitsprüfung sei nicht nötig. Das sei zu Unrecht geschehen, so das Gericht.

Wegen der Deichverlegung in Richtung Saale gehe Retentionsraum verloren. Dadurch könne das Vorhaben laut Gericht erhebliche nachteilige Umweltauswirkungen haben. Deshalb ist laut Gericht eine Umweltverträglichkeitsprüfung nötig.

Ende November war die Genehmigung für das Gesamtvorhaben erfolgt. Dies schließt eine sogenannte “aufgelöste Bohrpfahlwand” zwischen Festplatz und Heideallee entlang der Halle-Saale-Schleife ein. Die Pfähle werden in einem Abstand von 1,6 Metern stehen, wodurch die Schutzwand wie auf Zahnstochern stehen wird. Diese Wand aus Beton erhält eine Strukturschalung, um sie optisch aufzuwerten. Zudem ist ein teilweiser Bewuchs mit Rankpflanzen vorgesehen. Im Bereich der Straße zum Gut Gimritz sowie an der Brücke zwischen Eissporthalle und Freilichtbühne wird es einen Durchlass geben, an dem im Hochwasserfall Schutzbalken installiert werden. Zwischen Festplatz und Heideallee wird die Spundwand 2 Meter in die Höhe ragen und 94 cm breit sein. Sobald der Schutzdamm steht, soll auch die Halle-Saale-Schleife wieder hergerichtet werden, und zwar als sogenannter Deichverteidigungsweg mit einer Breite von 6 Metern.

Print Friendly, PDF & Email
4 Kommentare

Kommentar schreiben