Verwaltungsgericht verhängt neuen Baustopp am Gimritzer Damm
3. März 2015 | Vermischtes | 4 KommentareAm Gimritzer Damm ruhen die Bauarbeiten zur Errichtung des neuen Hochwasser-Deichs erneut. Das Verwaltungsgericht Halle hat am Dienstag dem Eilantrag einer Nachbarin gegen die Plangenehmigung durch das Landesverwaltungsamt stattgegeben.
Laut Richter sei die Plangenehmigung mit überwiegender Wahrscheinlichkeit verfahrensfehlerhaft ergangen. Das Landesverwaltungsamt hatte erklärt, eine Umweltverträglichkeitsprüfung sei nicht nötig. Das sei zu Unrecht geschehen, so das Gericht.
Wegen der Deichverlegung in Richtung Saale gehe Retentionsraum verloren. Dadurch könne das Vorhaben laut Gericht erhebliche nachteilige Umweltauswirkungen haben. Deshalb ist laut Gericht eine Umweltverträglichkeitsprüfung nötig.
Ende November war die Genehmigung für das Gesamtvorhaben erfolgt. Dies schließt eine sogenannte “aufgelöste Bohrpfahlwand” zwischen Festplatz und Heideallee entlang der Halle-Saale-Schleife ein. Die Pfähle werden in einem Abstand von 1,6 Metern stehen, wodurch die Schutzwand wie auf Zahnstochern stehen wird. Diese Wand aus Beton erhält eine Strukturschalung, um sie optisch aufzuwerten. Zudem ist ein teilweiser Bewuchs mit Rankpflanzen vorgesehen. Im Bereich der Straße zum Gut Gimritz sowie an der Brücke zwischen Eissporthalle und Freilichtbühne wird es einen Durchlass geben, an dem im Hochwasserfall Schutzbalken installiert werden. Zwischen Festplatz und Heideallee wird die Spundwand 2 Meter in die Höhe ragen und 94 cm breit sein. Sobald der Schutzdamm steht, soll auch die Halle-Saale-Schleife wieder hergerichtet werden, und zwar als sogenannter Deichverteidigungsweg mit einer Breite von 6 Metern.
Kommentar schreiben
Du musst angemeldet sein, um einen Kommentar abzugeben.
Warum leisten wir uns eigendlich noch so einen Luxus wie Parlamente. Stadtrat, Landtag und Bundestag ist doch alles blödsinnige Geldverschwendung. Wer demokratisch verliert: Klagt!
Ob es Sinn macht oder nicht: Hauptsache ich habe noch mal nachgetreten. Wir können eine menge Geld und Zeit sparen indem wir die Entscheidungen gleich den Gerichten überlassen. Keine Meinungsbildung, keine aufreibenden Diskussionen, ein Richter bestimmt. Der ist nur seinem Gewissen verpflichtet. Wenn der als 68`er heute noch kifft, wird die Brücke am Rosengarten 12 Spurig!
Am besten eine Klagemauer, wo jeder gegen jeden klagen kann.
Manche werden sich jetzt ärgern, dass Wiegand für die Plangenehmigung NICHT verantwortlich ist. Sie werden sich einen neuen virtuellen Feind suchen müssen.
Hallescher Karnevalsumzug im März. Zuerst der Wagen mit der Rosengartenbrücke von den Linken, gefolgt vom Deichwagen von noch unbekannt. Bin mal auf den dritten Wagen gespannt.