Strafprozesse am Landgericht im Januar, Tatort Halle: Drogenhandel, versuchter Totschlag, Raub und Körperverletzung

8. Januar 2020 | Vermischtes | Keine Kommentare

Betäubungsmittelhandel in Halle

Einem im Januar 1994 geborenen Angeklagten wird unerlaubter Handel mit Betäubungsmitteln zur Last gelegt. Er soll im  Juni 2019 in seiner Wohnung in Halle sowie einer zu diesem Zweck angemieteten Garage Kokain, Haschisch und Cannabis eingelagert haben, um diese Betäubungsmittel gewinnbringend weiter zu verkaufen. Dabei soll er zur Absicherung seiner Drogengeschäfte eine Schreckschusspistole und ein Klappmesser bereitgelegt haben. Der Angeklagte hat im Rahmen seiner Einlassung erklärt, das Klappmesser sei zur Grünpflanzenpflege gedacht gewesen. Im Falle einer Verurteilung droht eine  Freiheitsstrafe nicht unter fünf Jahren.

Versuchter Totschlag in Halle

Einem im September 1996 geborenen Angeklagten wird versuchter Totschlag in Tateinheit mit gefährlicher  Körperverletzung zur Last gelegt. Er soll am frühen Morgen des 25.08.2019 im Rahmen einer tätlichen Auseinandersetzung zwischen zwei Gruppen junger Männer einem anderen Mann mit der stumpfen Seite einer Axt gegen den Kopf geschlagen  und dabei den Tod des anderen billigend in Kauf genommen haben. Der Gegner habe lebensgefährliche Verletzungen erlitten und nur durch eine sofortige neurochirurgische Notoperation gerettet werden können.

Der Angeklagte hat die Tat nicht bestritten. Im Falle einer Verurteilung droht einer Freiheitsstrafe nicht unter 3 Jahren und 9 Monaten.

Raub und Körperverletzung in Halle

Einem im März 1995 geborenen Angeklagten werden Raub und Körperverletzung in insgesamt fünf Fällen zur Last gelegt.
Er soll Im Juli 2019 in drei Fällen auf der Straße Passanten angegriffen und mit Schlägen und Tritten misshandelt haben. In
einem Falle soll er einen Dönerbesitzer ins Gesicht geschlagen haben, nachdem dieser ihn darauf hingewiesen hatte, dass er
Hausverbot habe.
Ebenfalls im Juli 2019 soll er auf der Straße eine Frau zu Boden gestoßen und ihr die Handtasche mit Bargeld, Ausweispapieren und diversen Utensilien entrissen haben. Der Angeklagte hat die Taten weitgehend bestritten. Im Falle einer Verurteilung kommt grundsätzlich eine Freiheitsstrafe nicht unter einem Jahr in Betracht. Das Gericht hat einen psychiatrischen Gutachter mit der Beurteilung der Schuldfähigkeit beauftragt.

Je nach Ausgang des Gutachtens kommt neben oder statt einer Strafe die Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus oder einer Entziehungsanstalt in Betracht.

 

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