Scheiben-Hochhäuser: 2 Gebäude herrenlos, Land plant Abrissgelder für Scheibe C

15. Juli 2014 | Vermischtes | 4 Kommentare

Die Zukunft der fünf Scheiben-Hochhäuser in Halle-Neustadt ist weiter ungewiss. Am Dienstag befasste sich die Beigeordnetenkonferenz der Stadtspitze mit dem Thema.

Die größten Probleme gibt es bei den Scheiben A und B, wo die Eigentümer nicht erreichbar sind und die Häuser deshalb als herrenlos gelten. So ist der Eigentümer insolvent und sitzt im Gefängnis, die Gebäude befinden sich in Zwangsverwaltung. Die Stadt hat bereits an Hochhaus A Sicherungsmaßnahmen durchgeführt und finanziert. Für die Verwaltung gibt es derzeit keinen Ansprechpartner. Alle Kosten bleiben beim Steuerzahler hängen.

Die Scheibe C gehört dem Land. Nach Auskunft von Baudezernent Uwe Stäglin spreche das Land derzeit mit einem potentiellen Käufer. Daneben wolle das Land parallel im Doppelhaushalt 2015/16 Mittel für den Abriss einplanen.

Das einzig genutzte Hochhaus ist Scheibe D, hier befindet sich unter anderem das Jobcenter. 2012 wurde der 18-Geschosser zwangsversteigert. Der jetzige Eigentümer hat dem Betreiber des Skycafés zum Jahresende gekündigt, was durchaus für Aufregung sorgte. Nach Auskunft von Stäglin plane der Eigentümer aber weiterhin eine gastronomische Nutzung mit einem neuen Betreiber.

Unsaniert und leerstehend ist Scheibe E. Die Stadt befindet sich in Gesprächen mit dem Eigentümer. Der Leipziger Unternehmer bittet um Hilfe bei der Suche nach Fördermitteln.

An Scheibe B sollen Sicherungsmaßnahmen in Höhe von 85.000 Euro erfolgen. Oberbürgermeister Bernd Wiegand fordert von der Stadtverwaltung bis zum Jahresende ein genaues Konzept ein. Sollten sich keine Zukunftsperspektiven ergeben, sei er nicht bereit, Sicherungsmittel einzusetzen.

Wirtschaftsdezernent Wolfram Neumann zeigte sich bestürzt, dass das Land als Eigentümer keine Vorbildwirkung übernimmt. „Wenn man den Stadtumbau ernst nimmt, ist das Land gefordert, um beispielhaft an der Scheibe zu zeigen, wie man sinnvoll Stadtumbau gestalten kann“, so Neumann. OB Wiegand betonte, hierbei handele es sich um eine Privatmeinung Neumanns.

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