Startseite Foren Halle (Saale) Sachsen-Anhalt verbietet auch Symbole der Bandidos und Chicanos

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  • #118114

    Anonym

    Seit Ende August ist in Sachsen-Anhalt wird das Tragen und Zurschaustellen von verbotenen Symbolen des Motorradclubs „Hells Angels e. V.“ verfolgt. Nu
    [Der komplette Artikel: Sachsen-Anhalt verbietet auch Symbole der Bandidos und Chicanos ]

    #118115

    Auf auf, eine neue Runde im Kasperletheather. Komödiantenstadel, mehr kann man dazu nicht mehr sagen.

    Als wenn man durch das Verbot der Kutten und Symbole die Leute fortan zu braven Karnickelzüchtern macht…

    Mit Kutte und Ornat erkennt jeder sofort, mit wem er es zu tun hat.Auch Polizeibeamte wissen sofort, ob derjenige, der da vor ihnen steht, einer der 1% er Clubs ist.

    Das erinnert mich an umgekehrte Potemkinsche Dörfer, frei nach dem Motto: „Das was man nicht mehr sieht, das existiert nicht…“ um dann die Polizeireform mit ihren Stellenstreichungen in Zukunft mit „der erfolgreichen Zerschlagung der Rockerbanden“ zu begründen.

    Was passiert fortan? Man gründet schneller irgendwas, als es verboten werden kann und die 1% er werden es zudem mit Sicherheit auf einen Rechtsstreit ankommen lassen, genug Geld und vor allem auch Top Juristen haben die Großen der Szene ja…

    #118116

    Knetter nicht rum, immerhin soll ja die BEPO wieder nach Halle ziehen, seltsam, das in der größten Stadt des Landes plötzlich wieder Polizei stadioniert werden soll.

    Sicher wird dann der Maktplatz überwacht, damit nicht wieder jemand den Salat fi…t.

    Und wer weiß, es sieht so aus, als ob in der Silberhöhe sich was zuspitzt.
    Das dürfte mit einem Streifenwagen nicht unter Kontrolle zu halten sein.

    #118118

    redhal…das was Du da an Themenbereichen anschneidest hat mit die Rockers nischt aber auch jarnischt zu tun

    #118119

    Nach erfolgter Prüfung der Sach- und Rechtslage habe man den Polizeibehörden des Landes einen entsprechenden Erlass zugeleitet, so das Innenministerium. Dabei lege man die Rechtsauffassung des 1. Strafsenats des Oberlandesgerichts Hamburg zugrunde.

    Mit welcher rechtlichen Grundlage genau?

    Mit der Umsetzung des Erlasses erwartet das Innenministerium eine wirkungsvolle Ergänzung für polizeiliche Möglichkeiten bei der Zurückdrängung der Rockerkriminalität.

    Und weil ein Vergewaltiger sich keinen Pimmel auf die Jacke stickt ist er demzufolge kein Vergewaltiger? Was für Traumtänzer!

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