Prozess gegen Atomkraftgegner ergebnislos vertagt
11. Oktober 2014 | Vermischtes | 7 KommentareNur knapp eine Stunde dauerte am Freitag der erste Prozesstag in der Hauptverhandlung gegen sieben Angeklagte, die im Februar 2011 einen Castortransport von Karlsruhe nach Lubmin auf der Saalebrücke bei Schkopau blockiert haben sollen.
„Die Anklage lautet auf gemeinschaftliche Nötigung. Über dreieihalb Jahre nach der Aktion wird den Angeklagten nun auf sehr fragwürdiger rechtlicher Grundlage der Prozess gemacht“, kritisierte der Pressesprecher vor Ort. Die Verhandlung fand wegen der hohen Zuschauerzahl im Hochsicherheitstrakt des Amtsgerichts Halle statt.
Nach der Eröffnung des Verfahrens, der Personalienaufnahme und dem Verlesen der Anklageschrift trugen drei der Angeklagten politische Stellungnahmen vor. Hierbei gingen sie auf Risiken und Gefahren der Kernenergie ein sowie begründeten ausführlich die Legitimation und Notwendigkeit für Proteste dagegen. Eine Fortsetzung konnte danach nicht erfolgen, da die beiden vom Gericht geladenen Zeugen nicht anwesend waren. So wurde die Verhandlung nach einer Stunde vertagt. Fortsetzung des Verfahrens mit mehreren Zeugenvernehmungen ist am 29.10.2014, 9:00 Uhr im Justizzentrum Halle, Thüringer Straße 16, Saal X 0.1, X.0.2.
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Immerhin ist eine Vertagung auch ein Ergebnis.
Zeitgewinn für alle Seiten.
Was ist daran fragwürdig?
Ein Blick ins Strafgesetzbuch reicht.
Und dann Tatbestand und Rechtsfolge prüfen.
§ 240
Nötigung
(1) Wer einen Menschen rechtswidrig mit Gewalt oder durch Drohung mit einem empfindlichen Übel zu einer Handlung, Duldung oder Unterlassung nötigt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Rechtswidrig ist die Tat, wenn die Anwendung der Gewalt oder die Androhung des Übels zu dem angestrebten Zweck als verwerflich anzusehen ist.
(3) Der Versuch ist strafbar.
(4) In besonders schweren Fällen ist die Strafe Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren. Ein besonders schwerer Fall liegt in der Regel vor, wenn der Täter
1. eine andere Person zu einer sexuellen Handlung nötigt,
2. eine Schwangere zum Schwangerschaftsabbruch nötigt oder
3. seine Befugnisse oder seine Stellung als Amtsträger mißbraucht
War das nicht der Transport deutscher Reste aus la hague?
Nach offiziellem Stopp der Kernenergie in Deutschland noch gegen die Rückführung des eigenen Abfalls protestieren, erscheint irgendwie widersinnig.
McPoldy: Überlasse das Rechtswesen Anderen. Du lernst erstmal Orthographie.
Schon die Anklage ist falsch, die muss auf gefährlichen Eingriff in den Bahnverkehr lauten.
Wenn das Demonstrationsrecht bedeutet das Ich Straftaten verüben darf um auf ein Problem aufmerksam zu machen stimmt da was nicht.
Aber die Umweltorganisationen haben eh ein seltsames Rechtsverständnis.
Hab ich mich auch gefragt. Und was heißt „ergebnislos“?
Welcher Pressesprecher? Des Gerichts?
Oder der Propagandist von Robin-Wood?