Startseite Foren Halle (Saale) Neuausschreibung im Rettungsdienst: Mitarbeiter befürchten Jobverlust und Lohndumping

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  • #197947

    Anonym

    Die Stadt Halle (Saale) will demnächst ihre Leistungen im Rettungsdienst neu ausschreiben und dabei künftig auf das Konzessionsmodell setzen. Bei dies
    [Der komplette Artikel: Neuausschreibung im Rettungsdienst: Mitarbeiter befürchten Jobverlust und Lohndumping]

    #197948

    Den “Mitarbeitern der Rettungsdienste“ empfehle ich vorsorglich, nicht auf die tägliche Dosis Staatsfernsehen (Tagesshow, Tagesthemen) zu verzichten. Darin wird wiederholt von einer netten, molligen Frau erklärt, das wir “das schaffen werden“!
    Das sollte auch für die Mitarbeiter im Rettungsdienst gelten.

    #197949

    Kaiserin Angela I. meinte aber nicht „uns“, sondern sich selbst, als sie vom „wir“ sprach…

    #197950

    Anonym

    Zitat: „Der hatte schon im Vorfeld gesagt, dass man in einer Ausschreibung durch Stellschrauben wie Ortskenntnis etc. Billigheimer ausschließen könnte.“

    Fragt sich doch nur welches Ziel man mit der Ausschreibung verfolgt, wenn es nicht um den billigsten Preis zu gehen scheint?

    #197970

    Wie die Artikel dazu bereits darlegen, steht aktuell die Stadt als Mittlerin in der Verwaltungskette. Das würde ich auch versuchen zu ändern. Warum soll ich als Stadt Personal bezahlen, dass nur die Rechnungen vom Dienstleister nimmt, bezahlt und dann eine eigene Rechnung weiter stellt über den gleichen Betrag an die Krankenkasse? Mal davon abgesehen das es Kontenbewegungen sind die Verwaltungsaufwand und Kosten produzieren.
    Unter der Prämisse, das dies keinen Nutzen generiert, scheint mir das sehr abschaffungswürdig.

    #201101

    „Doch Oberbürgermeister Bernd Wiegand lehnt diesen Vorschlag auf Nachfrage der CDU-Stadtratsfraktion ab. Man erteile die Genehmigungen für Rettungsdienstleistungen als Konzessionen an andere Leistungserbringer, so wie es im Rettungsdienstgesetz des Landes Sachsen-Anhalt stehe, so Wiegand.“

    Eigentlich könnte man doch davon ausgehen, das die CDU weiß, was sie im Landtag beschlossen hat.
    Warum wundert mich das jetzt nicht, arbeitet doch BB selber auf dieser Strecke! 😉

    #201102

    Anonym

    Die Reaktion des OB auf das Schreiben der Mitarbeiter zeigt seine ganze Bürgernähe.

    Eigene Referenten kann man auch gegen die herrschende Rechtslage vergüten, aber bei etwas so unwichtigem wie dem Rettungsdienst muss man mal fünfe gerade sein lassen und nichts tun.

    So lob ich mir das

    #201103

    Zitat: „Der hatte schon im Vorfeld gesagt, dass man in einer Ausschreibung durch Stellschrauben wie Ortskenntnis etc. Billigheimer ausschließen könnte.“
    Fragt sich doch nur welches Ziel man mit der Ausschreibung verfolgt, wenn es nicht um den billigsten Preis zu gehen scheint?

    In solchen Fällen hilft ein Blick ins Gesetz.
    Fag doch mal den gescheit(ert)en.
    kleine Hilfestellung: http://www.bpb.de/nachschlagen/lexika/pocket-europa/16951/subsidiaritaetsprinzip

    #201112

    Anonym

    „Auf anonyme Schreiben antwortet die Verwaltung grundsätzlich nicht“ meint Herr Dr. Wiegand.

    Und in Ausnahmefällen, natürliche nach gründlicher Überlegung, an wen und wohin soll die arme Stadtverwaltung eine Antwort schicken?!

    #201113

    Anonym

    „Man erteile die Genehmigungen für Rettungsdienstleistungen als Konzessionen an andere Leistungserbringer, so wie es im Rettungsdienstgesetz des Landes Sachsen-Anhalt stehe, so Wiegand. „Diese spezialgesetzliche Regelung schließt die Gründung eines Eigenbetriebes grundsätzlich aus. Nach Auffassung der Verwaltung kann der Zweck besser und wirtschaftlicher durch andere Leistungserbringer erfüllt werden“, erklärt Wiegand und verweist zudem auf die Kommunalverfassung, die ebenfalls die Form eines Eigenbetriebes für die Stadt Halle (Saale) ausschließe.“

    Nicht die KVG aber Google ist unser Freund_in

    http://www.landesrecht.sachsen-anhalt.de/jportal/;jsessionid=FCB380912B8FC3841481819FAB3EC210.jp25?quelle=jlink&query=RettDG+ST&psml=bssahprod.psml&max=true&aiz=true#jlr-RettDGST2013pP12

    § 12
    Leistungserbringer

    (1) Die Mitwirkung als Leistungserbringer im Rettungsdienst bedarf der Genehmigung. Keiner Genehmigung bedürfen:

    1.

    die Träger des Rettungsdienstes sowie deren Eigenbetriebe als Leistungserbringer im eigenen Rettungsdienstbereich,

    #201145

    Anonym

    Da stimme ich meinem Vorschreiber zu. Man muss auch nur nach MSH, speziell Eisleben zu schauen, da macht es ein Eigenbetrieb. Übrigens der, dem man den ITW wegnehmen will, weil er in Halle „besser angesiedelt“ ist.

    #201147

    Unser „Rettungssystem“ ist logistisch im Vergleich zu amerikanischen Rettungssystemen auf dem Stand vor 50 Jahren.

    #201186

    An irgendeiner nächsten Stelle heißt es dann, daß sich Rettungsdienst nicht mehr rechnet; man möge doch bitte selbst die Notfallaufnahme aufsuchen…

    #201227

    Der Rettungsdienst wird immer mehr zur Discounter Ware!

    Es werden heute schon aus Kostengründen die Hygienestandards nicht eingehalten und wichtige (Verbrauchs)-Materialien nicht beschafft.
    Der Rettungsdienst wird immer nur dann als Wichtig wahrgenommen, wenn er persönlich gebraucht wird, ansonsten kostet er nur zu viel Geld.
    Und das die Mittarbeiter alle 4 Jahre um ihren Job Angst haben müssen, ist auch eine sehr große Belastung für sie.

    #278195

    Anonym

    Rettungsdienst gehört in kommunale Hand, wie auch
    Polizei und Feuerwehr,Kathastrophenschutz.
    Eine Diskusssion um diesen Umstand ist so alt wie die
    Bundesrepublik Deutschland.
    Fragestellung heute ist die Unattraktivität der
    Bezahlung (medizinischer Beruf oder Transporteur,wie der Beruf immer noch gehandhabt wird).
    Der geschaffene Lehrberuf des Notfallsanitäters ändert dabei wenig, wenn sich
    die Strukturierung nicht ändert.
    Es ist nicht mehr hinnehmbar, daß ein ausgebildeter Mitarbeiter im Rettungsdienst auch
    gehaltsmäßig nicht einem qualifizierten Krankenpflegeberuf gleichgestellt wird.
    Verlangt werden lebensrettende Maßnahmen, die
    über die „Erste Hilfe“ hinausgehen-bezahlt werden sie nicht.Alles „Eigene Verantwortung“ Notkompetenz genannt!!
    Wie sagt man so schön—„Billig gekauft ist doppelt bezahlt“!!
    Kündigungsraten im Rettungsdienst sind keinem gezollt. Eigenbetrieb mit einer
    -der Feuerwehr angeglichenen Bezahlung- würde sehr
    viel erbringen. Dies auch -und vor allen Dingen-im Sinne der Vorsorgepflicht gegenüber
    Menschen, die in unserem Land leben.
    Übrigens: Es gab mal eine „Schnelle Medizinische
    Hilfe“ in dem genannten -damals noch geteiltem- Land. War dem staatlichen Gesundheitswesen untergeordnet, also öffentlicher
    Dienst. Hat mit den damals existierenden Mittel gut funktioniert und es war:
    Hoheitsaufgabe!!

    #278209

    Dann tut etwas: organisiert euch, bildet eine Personalvertretung, fordert einen entsprechenden Tarifvertrag, kämpft dafür.
    Von „allein“ werden Leistungen nicht vom Himmel fallen…

    #278226

    Ich kann nur Euch beiden Recht geben. Dennoch ist für mich proritär, dass wichtige Bereiche der Daseinsvorsorge in staatlicher Hand bleiben müssen.

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