Maskenverweigerer bedroht Verkäuferin und ruft verfassungsgwidrige Parolen
6. August 2020 | Vermischtes | 6 KommentareAm gestrigen Tage gegen 16:30 Uhr betrat ein 50-jähriger Mann ein Geschäft am Steintor in Halle (Saale), ohne eine Schutzmaske zu nutzen. Als die 33-jährige Inhaberin ihn dazu aufforderte eine Maske aufzusetzen, drohte ihr der Mann mit Schlägen. Außerdem brüllte er mehrfach verfassungswidriger Parolen. Als die Ladeninhaberin zu ihrem Telefon griff, um die Polizei zu informieren, verließ der Mann das Geschäft.
Durch die Polizei konnte er im Nahbereich angetroffen werden. Gegen ihn wurden Ermittlungsverfahren wegen Bedrohung und Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen eröffnet.
(Quelle: Polizei Halle)
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In einem Land, das von Knöllchen und Flitzerblitzern spricht und wo sogar der Bundesverkehrsminister es als unverhältnismäßig bezeichnet, jemandem den Führerschein für einen Monat wegzunehmen, der in einer 30er Zone 54 fährt, in so einem Land wundert mich gar nichts mehr.
Wer es nicht schafft, die Bürger von der Richtigkeit der Maßnahmen zu überzeugen, muss die Strafen für die ungezogenen Untertanen eröhen.
Zugegeben: Mit einem Verbot ein Buch auf der Bank zu lesen oder Fußballer im Kabinengang auf Abstand zu halten und danach 90 Minuten gesenseitig mit Aerosolen zu beblasen, bringt man schwer die eigene Kompetenz rüber.
Cata, manchmal mag ich deinen Optimismus. Ich befürchte, genug Menschen fühlen sich durch die Strafen bestätigt. Irgendwie traurig wie weit wir in dem Punkt gekommen sind.
Bei manchen offenbar schon.
Die Einsicht in die Notwendigkeit braucht kein Owi Verfahren.
Deshalb muss die Maskentragenverweigerung auch in LSA zu Ordnungswidrigkeit erhoben und als solche bestraft werden. Gut der konkrete Kretin hat jetzt auch ein paar Straftaten auf dem Buckel, aber die Aussicht gleich 150 € zu zahlen, würde bestimmt einige Helden von der Verbreitung ihrer Mission und des Virus abhalten.