Lockdown in Sachsen-Anhalt – Die Lage ist ernst

16. Dezember 2020 | Vermischtes | 4 Kommentare

Der „Lockdown light“ hat seine gewünschte Wirkung verfehlt. Nun heißt es für ganz Deutschland: Shutdown!

Auch in Sachsen-Anhalt werden somit ab heute große Teile des öffentlichen Lebens heruntergefahren. Seit Mitternacht gilt demnach die nunmehr neunte Eindämmungsverordnung des Landes. Danach schließen vorerst bis zum 10. Januar 2021 viele Geschäfte, Friseursalons und Kosmetikstudios. Kitas wechseln in den Notbetrieb, Schulen schließen und gehen in dreiwöchige Weihnachtsferien, Restaurants, Sportanlagen, Theater, Museen und andere Kultureinrichtungen bleiben auch weiterhin geschlossen.

Das Ziel dahinter ist, die Verbreitung des Coronavirus soweit in den Griff zu bekommen, dass das Gesundheitssystem nicht überfordert wird. Denn inzwischen sind die Infektionszahlen deutschlandweit deutlich zu hoch. „Wir müssen uns darauf einstellen, dass sich die Situation über Weihnachten noch zuspitzen wird.“, warnte Lothar Wieler, der Präsident des Robert-Koch-Instituts (RKI) bereits gestern auf einer Pressekonferenz. Und heute meldet das RKI den bisherigen Höchststand der Corona-Toten im Land. So wurden binnen der letzten 24 Stunden insgesamt 952 Todesfälle und 27 728 Neuinfektionen verzeichnet. – Die Lage ist also mehr als ernst!

Der große Aufruf an alle Bürger lautet daher: Kontakte möglichst herunterfahren, um dem Coronavirus wenig Chance auf Verbreitung zu bieten. Dennoch muss niemand an Weihnachten alleine bleiben. Hierfür werden die Kontakt-Regelungen für drei Tage leicht gelockert. Vom 24. bis 26. Dezember darf eine Kernfamilie aus etwa Mutter, Vater und Kindern Menschen bis zu vier Verwandte oder Freunde aus zwei weiteren Hausständen einladen. Auch dort werden Kinder unter 14 Jahren nicht eingerechnet, wenn sie mit jemandem aus diesem Kreis verwandt sind oder zusammenleben.

Und anders als in vielen anderen europäischen Ländern und beispielsweise auch Sachsen, gelten in Sachsen-Anhalt keine generellen Ausgangsbeschränkungen. Spazierengehen und Individualsport an der frischen Luft sind daher zu jeder Zeit möglich, es sei denn, Landkreise oder kreisfreie Städte legen aufgrund des hohen Infektionsgeschehens etwas Anderes fest.

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